Wer mit Öl oder Pellets heizt, wird entlastet
Wer mit Öl oder Pellets heizt, wird entlastet (Symbolbild)

Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sollen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 nun doch rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Grundlage ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

Bisher waren die Energie-Hilfen für Privathaushalte beschränkt auf Mieter und Eigentümer, die mit Erdgas oder Fernwärme heizen.

„Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, am Dienstag. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Bis zu 2000 Euro wird es geben

Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. „Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar.“

„Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet“, erklärte Miersch. „Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.“

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