Wenn der Energielieferant die Preise erhöht
Wenn der Energielieferant die Preise erhöht, kann sich ein Wechsel sehr lohnen (Credit: Adobe Stock)

Haben Sie bemerkt, dass Ihr Energielieferant die Preise für Strom oder Gas angehoben hat? Lesen Sie hier, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und erfahren Sie, wie Sie jährlich Hunderte Euro sparen können.

Laut Paragraf § 41 des Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) müssen sich Energielieferanten an bestimmte Vorgaben halten, wenn sie ihre Preise anheben wollen.

Daran müssen sich die Unternehmen halten

Spätestens einen Monat, bevor die Preisänderung gelten soll, muss der Versorger seinen Kunden einen Hinweis zukommen lassen. Dieser muss den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Preisanhebung beinhalten.

Wenn der Energielieferant die Preise erhöht
Verbraucherexperte und remind.me-Mitgründer Daniel Engelbarts gibt hilfreiche Tipps

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Verbraucher sollten bedenken, dass sie in einem solchen Fall von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Dazu rate ich jedem Verbraucher, denn aktuell gibt es besonders lukrative Neukundenangebote auf dem Energiemarkt. Dies gilt sowohl für Strom als auch für Gas.”

Wenn der Lieferant die Voraussetzungen für eine Preisänderung nicht erfüllt und die Preisänderung unzulässig ist, können Verbraucher dieser Preisänderung widersprechen.

Sollte es besonders schwierig in der Kommunikation mit dem Energieversorger werden, können Verbraucher auch eine Verbraucherbeschwerde einlegen.

Die Bundesnetzagentur hat dazu ein Formular im Internet bereitgestellt, das Verbraucher nutzen können, um sich bei ihrem Versorger zu beschweren – hier geht es zum PDF.

Auch hier hat Daniel Engelbarts einen wichtigen Tipp, der beachten werden sollte: „ Denken Sie unbedingt daran, Ihren Widerspruch zu dokumentieren und vergessen Sie das Datum Ihrer Beschwerde nicht. Denn ab dem Eingang Ihrer Beschwerde, die per E-Mail, Fax oder per Post verschickt werden kann, beginnt beim Versorger eine vierwöchige Frist.”

Wenn die Preiserhöhung unangemessen erscheint oder wenn Verbraucher mit dem Service des aktuellen Anbieters unzufrieden sind, sollten sie es erwägen, den Anbieter zu wechseln.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist hier mehr als hilfreich, denn zu 99 % ist ein Wechsel vorteilhaft für Verbraucher. Vor allem für all diejenigen, die sich in der Grundversorgung befinden. Denn hier sind die Preise deutlich höher als für Neukunden (wir berichteten darüber).

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Immer mehr Verbraucher nutzen, weil sie sich mit der Thematik nicht auskennen oder keine Zeit mit dem Vergleichen verschiedener Tarife vergeuden wollen, einen Wechselservice. remind.me ist ein solcher Service, der seine Kunden Jahr für Jahr in die besten Tarife wechselt, damit sie so jährlich viel Geld sparen.

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