
Viele Verbraucher erhalten in diesen Wochen eine Benachrichtigung darüber, dass ihre Kalt- und Warmwasserzähler ausgetauscht werden müssen. Was Verbraucher darüber wissen müssen, weiß remind.me.
„Ein defekter oder abgelaufener Wasserzähler kann zu einer falschen Nebenkostenabrechnung führen. In solchen Fällen könnte der Mieter das Recht auf Mietminderung haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter den Vermieter über den defekten Wasserzähler informiert hat und der Vermieter keine angemessenen Maßnahmen zur Behebung des Problems ergriffen hat”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.
Wasserzähler austauschen: Das sollten Sie wissen
- Der Vermieter oder Gebäudeeigentümer ist grundsätzlich verantwortlich für die rechtzeitige Prüfung und den Austausch abgelaufener bzw. defekter Wasserzähler.
- Für Warmwasserzähler gilt eine 5-jährige Eichfrist, für Kaltwasserzähler eine sechsjährige Frist
- Mieter haben ein Recht darauf, dass der Vermieter für die ordnungsgemäße Eichung und den Austausch abgelaufener bzw. defekter Wasserzähler sorgt. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebskosten für Wasser und Abwasser auf den Mieter umgelegt werden.
- Die Kosten für den Austausch von Wasserzählern können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Hierbei handelt es sich um sogenannte Betriebskosten, die in der Regel in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden.
Ist ein derart häufiger Wechsel notwendig?
Im internationalen Vergleich ist in Deutschland ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre.
Schon vor vier Jahren wies Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW darauf hin, dass die unnötig sei und „private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich mehr als 500 Millionen Euro belastet.
Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden.” Dazu müsse jedoch das Mess- und Eichrecht geändert werden.
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