Um Verbraucher in Deutschland angesichts der hohen Strompreise zu entlasten, hat die Bundesregierung am 16. Dezember 2022  zur Abfederung der hohen Energiepreise die Strompreisbremse gesetzlich beschlossen. Diese gilt ab dem 1. März 2023 – und zudem rückwirkend zum 1. Januar. Die Strompreisbremse ist befristet bis zum Ablauf des 30. April 2024. remind.me sagt, was Sie jetzt alles über die Strompreisbremse wissen müssen.

Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben).

Dies gilt für einen Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs und basiert in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch (§ 13 StromNZV).

Bleibt der Verbrauch bei genau 100 Prozent des bisherigen Verbrauchs, zahlt man für 20 Prozent des gesamten Stromverbrauchs den höheren Vertragspreis.

Stromzähler
Eine Kilowattstunde Strom kostet im Mittel derzeit 41,2 Cent für Neukunden (Symbolbild)

Der Grund für die Festlegung auf einen Basisverbrauch von 80 % ist klar von der Bundesregierung definiert: Sie will die Menschen hierzulande zum Energiesparen anhalten.

Für mittlere und große Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, liegt der Strompreisdeckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

So berechnet sich die Strompreisbremse für Verbraucher mit einem Stromverbrauch bis 30.000 kWh/Jahr

Für die Strompreisbremse wird die jeweilige Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Haushalte 40 Cent/kWh.

Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des Energieversorgers an. Am Ende des Jahres wird auf der Abschlussrechnung dann der tatsächliche Verbrauch ausgewiesen.

Ein Rechenbeispiel

Ein 3-Personen-Haushalt in einer 80qm großen Wohnung, der in 2022  rund 3.500 kWh Strom zu einem Preis von 30 Cent verbrauchte, zahlte pro Monat einen Abschlag in Höhe von 87,30 Euro.

Liegt der neue Arbeitspreis beispielsweise bei 50 Cent/kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne die Entlastung durch die Strompreisbremse für seinen Verbrauch rund 145,50 Euro/Monat – das sind monatliche Mehrkosten in Höhe von 58,20 Euro.

Mit der Strompreisbremse ist der monatliche Abschlagsbetrag niedriger, nämlich 116,40 Euro pro Monat, da für 80 % des Verbrauchs 40 Cent/kWh (brutto) berechnet werden.

Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 50 Cent/kWh an. Die Strompreisbremse bringt diesem Haushalt demnach eine Ersparnis von ca. 360 Euro/Jahr.

Ab März 2023 wird die Strompreisbremse bei den Monatsabschlägen berücksichtigt

Ab März 2023 zahlen Verbraucher den angepassten monatlichen Abschlag. Und da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die Monate Januar und Februar im März mit dem jeweiligen Abschlag verrechnet.

Gut zu wissen: Jeder Haushalt wird automatisch entlastet

Die Entlastung erhält jeder Haushalt entweder über die Abrechnung des eigenen Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Wie hoch die jeweilige Entlastung durch die Strompreisbremse ausfällt, hängt davon ab, wie viel Strom im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht wurde, wie viel Strom im laufenden Jahr verbraucht wird und natürlich von der Höhe des vertraglichen Arbeitspreises.

Strom sparen kann sich doppelt auszahlen

Haushalte, die es in 2023 schaffen, ihren Verbrauch auf 80 Prozent zu senken, müssen für ihren gesamten Stromverbrauch lediglich den Preis der Strompreisbremse zahlen. Da man die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Strompreis im Voraus bezahlt, erhält man die Rückerstattung mit der Jahresrechnung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt.

So funktioniert die Strompreisbremse bei einem jährlichen Stromverbrauch über 30.000 kWh

Haushalte sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden werden ebenfalls durch die Strompreisbremse entlastet.

Grundsätzlich gilt, dass diese Unternehmen einen Garantiepreis von 13 Cent/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, damit sich Einsparungen lohnen.

 

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