Die Bundesregierung hat umfassende Entlastungspakete geschnürt, damit Verbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Neben der Strompreisbremse gibt es auch eine Gaspreisbremse. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. remind.me sagt, was Sie jetzt alles über die Gaspreisbremse wissen müssen.
Die Gaspreisbremse soll dazu beitragen, dass die Gaskosten insgesamt sinken. Der Gaspreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird daher bei 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.
Der Staat gleicht die Differenz zwischen den 12 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus. Außerdem wird bei der Gaspreisbremse zwischen Privathaushalten und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.
Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde(kWh) zahlen Haushalte den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
Ab wann gilt die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Verbraucher die angepassten monatlichen Abschläge.

Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die Monate Januar und Februar im März mit dem Abschlag verrechnet.
Wichtig: Der Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Gaspreisbremse) zu zahlen. Die staatlichen Entlastungsbeträge werden auf der Rechnung gutgeschrieben und wie die Abschläge verrechnet.
So berechnet sich die Gaspreisbremse
Für die Gaspreisbremse wird der im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.
Für 80 % des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Verbraucher 12 Cent/kWh. Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an. Auf der Jahresabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch ausgewiesen.
Verbraucher, die am Ende des Jahres mehr als 80 % des prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht haben, zahlen dann für diese darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis ihres Energieversorgers.
Ein Rechenbeispiel
Ein 3-Personen-Haushalt in einer 80qm großen Wohnung, der in 2022 rund 12.000 kWh Gas zu einem Preis von 8 Cent verbrauchte, zahlte pro Monat einen Abschlag in Höhe von 80 Euro.
Liegt der neue Arbeitspreis beispielsweise bei 23 Cent/kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne die Entlastung durch die Gaspreisbremse für seinen Verbrauch rund 230 Euro/Monat – das sind monatliche Mehrkosten in Höhe von 150 Euro.
Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 120 Euro/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 Cent/kWh bezahlt.
Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 23 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt somit im Jahr 1032 Euro.
Gas einzusparen wird sich lohnen
Je weniger Gas man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger muss bezahlt werden. Es lohnt sich also mehr denn je, den Gasverbrauch so weit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Gaspreisbremse zu bleiben.
Gut zu wissen: Jeder Haushalt wird automatisch entlastet
Von den Entlastungen profitieren Verbraucher automatisch: Entweder der Energieversorger oder der Vermieter berechnen den Gasabschlag auf der geltenden Gaspreisgrundlage.
So funktioniert die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)
Um Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden und registrierender Leistungsmessung zu entlasten, gibt es auch für sie eine Gaspreisbremse.
Unternehmen bezahlen für70 % ihres Erdgasverbrauchs mit der Gaspreisbremse 7 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen.
Für den Erdgasverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 % wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.
Anders als bei Privathaushalten wurde für die Industrie das Referenzjahr 2021 gewählt, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die im Jahr 2022 wegen steigender Energiepreise bereits Gas oder Wärme eingespart haben, nicht benachteiligt werden.
Weitere aktuelle Themen
- Sichern Sie sich die 100%ige-Strompreisbremse
- So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse für Verbraucher
- So heizen Sie richtig im Winter
- 5 Gasspartipps
- Darum ist ein Wechselservice weiterhin wichtig
- Das sollten Sie im Falle eines Blackouts zu Hause haben
- Schützt eine Preisgarantie vor staatlichen Umlagen oder Abgaben?