Gasleitung
Symbolbild einer Gasleitung (Credit: Adobe Stock)

Das Wärmeplanungsgesetz soll Fragen beantworten, die viele Verbraucher aktuell haben. Nicht jeder Verbraucher weiß, ob er sich jetzt eine teure Wärmepumpe anschaffen muss oder ob das Viertel, in dem man wohnt, bald an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Das Gesetz soll erstmals eine bundesweite Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung schaffen. Verpflichtet werden die Bundesländer, diese können – und werden – die Pflicht an die Kommunen weiterdelegieren. remind.me klärt auf.

Das Gebäudeenergiegesetz, bekannt als „Heizungsgesetz“, das in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll, wird an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden.

Eigentümer sollen alle Informationen über die möglichen Heizungsvarianten haben

Mit dem kommenden Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen.

Das Ziel ist klar: Die Wärmeerzeugung in Deutschland soll zukünftig klimaneutral gestaltet werden.

Wenn jemand in einem Gebiet lebt, das in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, muss er sich keine teure Wärmepumpe installieren.

Spartipps für den Winter
Nicht alle Verbraucher in Deutschland heizen mit Gas – sondern heizen auch mit Öl, Pellets oder manchmal mit Strom

Großstädte sollen die Wärmepläne bis Ende 2026 fertiggestellt haben, kleinere Städte bis 2028

Gebiete, die nicht an ein solches Wärmenetz angeschlossen werden, können sich darauf einstellen und ihre Heizung umrüsten – dazu wird es Fördermittel geben. So sollen relativ zeitnah die Hälfte der sogenannten “leitungsgebundenen Wärme” klimaneutral erzeugt werden.

In den norddeutschen Bundesländern sind die Wärmepläne schon weit fortgeschritten. In Schleswig-Holstein müssen diese Pläne in großen Gemeinden schon bis Ende des kommenden Jahres vorliegen, in Niedersachsen bis Ende 2026.

Lesen Sie hier mehr zum kommenden Heizungsgesetz.

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