
In den letzten Wochen haben Millionen Mieter in Deutschland ihre Jahresabrechnung der Heizkosten erhalten. Für viele Menschen bedeutet dies horrende Nachzahlungen, wie aktuell in vielen Medien nachzulesen ist. Aber was ist, wenn die Jahresabrechnung zu spät beim Mieter ankommt? Muss die Rechnung dann beglichen werden? remind.me klärt auf.
Das müssen Mieter wissen
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Ist als Zeitraum das Kalenderjahr vereinbart, muss z. B. die Heizkostenabrechnung 2022 bis spätestens zum 31. Dezember 2023 dem Mieter zugehen.
Wenn der Vermieter diese Frist aber verpasst und die Rechnung erst danach zustellt, muss der Mieter diese nicht begleichen. Nachzulesen ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (556 Abs. 3).
Ein Hinweis: Wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat, weil beispielsweise die Deutsche Post den Brief nicht zustellen konnte, gilt dies nicht – und Mieter müssen zahlen. Verbraucher sollten deswegen ganz besonders auf das Ausstellungsdatum des Schreibens achten.
Eine weitere Ausnahme: Sie sind als Mieter unbekannt verzogen, und der alte Vermieter hatte keine Möglichkeit, Ihnen die Rechnung zukommen zu lassen, müssen Sie zahlen. In jedem Fall müssen Vermieter jedoch beweisen, dass sie die verspätete Zustellung nicht zu verantworten haben.
Ebenso wichtig: Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist
Wurde die Nebenkostenabrechnung mit einem formellen Fehler oder unvollständigem Inhalt dem Mieter zugestellt, verlängert sich die Frist für die Erstellung nicht.
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