Gassperre
Mahnungen des Energieversorgers darf man nicht ignorieren (Credit: pixabay)

Nach einem deutlichen Rückgang im Corona-Jahr 2020 stieg die Zahl der Strom- und Gassperrungen 2021 hierzulande wieder an. Insgesamt 235.000 Stromkunden standen plötzlich ohne Strom da, weil sie u. a. Mahnungen des Versorgers ignorierten. Das sind rund zwei Prozent mehr als 2020. Die Gassperrungen stiegen sogar um 12 Prozent an – gesperrt wurden rund 27.000 Gasanschlüsse. Das geht aus einem neuen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt hervor.

Schon vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass laut des Statistischen Bundesamts im vergangenen Jahr rund  3,7 Prozent der Bürger hierzulande ihre Strom– und Gasrechnung nicht bezahlen konnten.

2022 könnte zu einem Anstieg der Sperrungen führen

Für 2022 liegen nach Angaben der Behörden noch keine Daten vor. Der Anstieg der Energiekosten im Jahr 2022 könne allerdings dazu führen, dass mehr Strom- und Gaskunden mit ihren Strom- und Gasrechnungen in Zahlungsverzug geraten. Dies könne letztlich zu einem Anstieg der Sperrungen führen, hieß es.

Für die Sperrung von Strom und Gas gelten strenge Vorgaben

Wer beispielsweise nach einem Monat seine Rechnung nicht beglichen hat oder dessen Abbuchung nicht ausgeführt werden konnte, dem droht eine Strom- oder Gassperre.

Denn bereits ab einem Zahlungsrückstand von lediglich 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen – dies ist in der Energie-Grundversorgung (§§ 19 StromGVV/GasGVV) geregelt.

Wenn kein Monatsabschlag vereinbart ist, muss der Zahlungsverzug mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags ausmachen.

Ganz wichtig: Dies gilt nunmehr auch im Gasbereich, in dem es bisher keine Untergrenze gab.

Ein Großteil der Lieferanten verzichtete im vergangenen Jahr freiwillig auf Sperrungen ihrer Kunden.

Begründete wurde dies mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie.  Denn in finanzielle Nöte geratene Bürger hatten zeitweise ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht.

Daniel Engelbarts ist Verbraucherexperte

Ihnen mussten Zahlungen für Strom und andere Leistungen der Daseinsvorsorge gestundet werden.

„Sollten Verbraucher merken, dass sie in Verzug geraten, ist es immer ratsam, mit seinem Versorger in Kontakt zu treten – am besten schriftlich, um Sperrungen zu verhindern, da diese mit weiteren Folgekosten verbunden sind,” sagt Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Tipps, um Strom- und Gassperrungen zu verhindern

  1. Versuchen Sie, die Zahlungen für Strom und Gas pünktlich auszugleichen
  2. Ratsam ist es, die Zählerstände regelmäßig selbst abzulesen, um einen Überblick über den eigenen Verbrauch zu haben
  3. Sollten die Abschlagszahlungen des Strom- und Gasverbrauchs nicht dem monatlichen Verbrauch entsprechen (weil mehr Strom und Gas genutzt wird), sollten die Abschläge erhöht werden
  4. Verbraucher sollten prüfen, wo sie Strom und Gas einsparen können (Tipps rund um das Thema finden Interessierte hier)
  5. Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht, kann seine Abschläge (häufig) auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Lieferanten überweisen lassen. Ein formloser Antrag (das PDF als Vorlage gibt es hier) bei der entsprechenden Behörde genügt
  6. Strom- und Gaskunden sollten ihre Tarife immer im Blick haben und vergleichen – oftmals ist ein Wechsel eine gute Alternative (dazu kann auch der Strom– und Gaswechselservice von remind.me genutzt werden)

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