E-Autos laden
Bei Überlastung darf künftig Strom für E-Autos gedrosselt werden (Credit: Pixabay)

Diese Nachricht hat in den vergangenen Tagen viele Verbraucher schockiert. Denn wer die Meldung liest, dass Stromnetzbetreiber ab 2024 den Strombezug zeitweise einschränken dürfen, wenn eine Stromnetzüberlastung droht, klingt nach dem Vorläufer eines Blackouts. Wichtig ist hierbei aber, dass nur der Strom für Wärmepumpen und E-Autos gedrosselt werden könnte. Noch wichtiger: Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen!

Das bedeutet zudem, dass Verbraucher die möglichen Eingriffe kaum bemerken werden, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird.

Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me, weist ebenfalls in einem aktuellen Statement darauf hin, dass nicht der Hausanschluss gedrosselt wird, sondern nur einzelne, sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören Wallboxen oder auch Wärmepumpen.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, sagt die Behörde. Wenn es zu einer Drosselung kommen sollte, werden alle betroffen Verbraucher darüber vorab informiert.

Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur (Credit: Screenshot tagesschau-Video)

Dazu sagte Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur: „Wir treffen Vorsorge, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben“.

Im Gegenzug bekommen die Haushalte eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden.

Was ist mit zeitvariablem Netzentgelt gemeint?

Das Ziel der vorgeschlagenen Einführung zeitvariabler Netzentgelte besteht darin, einen Anreiz für Verbraucher zu schaffen, ihre steuerbaren – oder im Prinzip jegliche – Verbrauchseinrichtungen freiwillig so zu betreiben, dass Netzengpässe präventiv vermieden werden. In der Schweiz beispielsweise werden auch schon zeitvariable Netzentgelte speziell für Verbrauche im Niederspannungsnetz angeboten.

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Wer sich noch in der teuren Grundversorgung befindet, sollte jetzt den Anbieter wechseln. Seit Monaten haben sich die Energiepreise wieder auf ein relativ normales Niveau eingependelt und viele Neukundentarife liegen weit unterhalb der staatlichen Preisbremsen, die nur noch bis Ende des Jahres 2023 laufen.

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