
Ab dem 1. April gilt für Gas und Fernwärme wieder der höhere Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Für eine stichtagsgenaue Berechnung der Steuer auf ihren Verbrauch sollten Kunden ihren Zählerstand zum 31. März 2024 notieren.
Zur Erinnerung: Der Bund hatte den Steuersatz zum 1. Oktober 2022 vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt. Diese staatliche Entlastung endet nun – zum Glück zum Ende der Heizperiode.
Gaskunden sollten bei der Schlussrechnung aufpassen
Eine Gaslieferung eines Versorgers gilt mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt. Am Ende des Ablesezeitraums kann es allerdings dazu kommen, dass für die Gaslieferung 19 Prozent Umsatzsteuer gilt, obwohl zu Beginn des Ablesezeitraums noch der niedrigere Steuersatz von 7 Prozent galt.

„Notieren Sie sich aus diesem Grund Ihren Zählerstand zum 31. März 2024 – oder machen Sie sogar ein Foto, um den aktuellen Stand zum Wechsel des Steuersatzes beweisen zu können”, rät Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.
Das sollten Verbraucher wissen
Gibt der Lieferant die Erhöhung der Umsatzsteuer unverändert an seine Kunden weiter, besteht keine Informationspflicht ihnen gegenüber.
Verbraucher haben somit auch kein Sonderkündigungsrecht.
Optimieren Sie Ihren Gastarif und wechseln Sie
„Schauen Sie sich Ihren Gasvertrag einmal genau an und prüfen Sie, wie hoch Ihre aktuellen Energiekosten sind. Falls Sie sich noch im Grundversorgungstarif befinden, kann ich Ihnen mit Sicherheit sagen, dass Sie wahrscheinlich zu viel zahlen”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte und rät zu einem Wechsel des Versorgers.
Die Vorteile eines Wechsels mit remind.me
- Kostenfreie Tarifoptimierung, mit der Verbraucher ohne eigenen Aufwand dauerhaft von günstigen Gaspreisen profitieren
- Die Wechselprofis finden den besten Tarif in der jeweiligen Region und übernehmen zu 100 Prozent den kompletten Anbieterwechsel
- Auch in den Folgejahren brauchen remind.me-Kunden sich um nichts mehr kümmern. Die Tarif-Experten haben jeden Gasvertrag im Blick und reagieren auf Vertragsänderungen und leiten rechtzeitig einen Wechsel ein
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