Vielen Verbrauchern wird es immer häufiger unmöglich, hohe Heizkosten auszugleich (Credit: Adobe Stock)

Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch wer berufstätig ist, kann aufgrund der hohen Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Es werden jedoch nur Heizkosten übernommen. Für Stromkosten können Verbraucher demnach nur dann Unterstützung erhalten, wenn sie mit Strom heizen.

Daniel Engelbarts ist remind.me-Mitgründer und Verbraucherexperte

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: Wenn Verbraucher eine hohe Jahresabschlussrechnung erhalten und viel Geld nachzahlen müssen, sollten sie zunächst versuchen, mit dem Energieversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu vereinbaren. Ganz wichtig: Verbraucher sollten nur eine Ratenhöhe anbieten, die sie auch wirklich monatlich zahlen können.”

Wenn der Anbieter das Ratenangebot nicht akzeptiert und stattdessen mit der Sperrung des Anschlusses droht, haben Verbraucher die Möglichkeit, die Schuldenübernahme (als Darlehen) beim örtlichen Sozialamt zu beantragen, um eine Sperre zu verhindern.

Auch wenn Verbraucher aufgrund ihres Einkommens ansonsten keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt im Monat der Heizkostenabrechnung haben.

Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Geringverdienenden dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht.

Auch Bürgergeld-Bezieher haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung. Denn auch im laufenden Bezug wird die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist.

„Wichtig dabei: Der Antrag auf die Hilfe vom Amt muss in dem Monat gestellt werden, in dem man die Zahlungsaufforderung erhalten hat,” so Daniel Engelbarts.

Was sollte dem Antrag beigelegt werden

Der Antrag muss nicht vollständig sein. Verbraucher können fehlende Angaben und Nachweise nachholen. Der Antrag sollte aber schriftlich gestellt werden.

Beilegen sollten Verbraucher folgende Unterlagen:

  • Kopien des Personalausweises und einer Meldebestätigung, und Kopien der Krankenversicherungskarte und des Sozialversicherungsausweises,
  • eine Kopie des Mietvertrages und einer Bescheinigung des Vermieters
  • zudem eine Kopie der Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für Brennstoffe,
  • Kopien einer Arbeitgeberbescheinigung und der Kontoauszüge der letzten 3 Monate

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