Gasrechnung
Gasrechnung (Symbolbild)

Die Soforthilfe gegen hohe Gaspreise ist beschlossen! Der Bundesrat billigte in einer Sondersitzung am Montag die Soforthilfe, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ungefähr der Höhe einer Abschlagszahlung entlasten soll. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im März 2023 der Fall sein soll.

Die Höhe der Soforthilfe wird aus dem prognostizierten durchschnittlichen Verbrauch und dem zum Dezember geltenden – bei vielen Gaskunden bereits höheren – Preis berechnet.

Die Zahlung wird bei Direktverträgen mit den jeweiligen Versorgern bereits im Dezember gutgeschrieben. Läuft die Abrechnung der Heizkosten über die Verwaltung, wird die Hilfe erst bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen.

Die Bundesregierung prüft ein Vorziehen der Gaspreisbremse auf den Februar

Möglichst ab Anfang Februar 2023 soll die sogenannte Gaspreisbremse greifen. Auf einen Basisverbrauch müssten Verbraucher dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde Gas zahlen (Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile wären darin bereits abgedeckt).

Wird mehr Gas verbraucht, gelten die jeweiligen Marktpreise, also die Preise des jeweiligen Gasliefervertrags. Wer mehr Energie als den Grundverbrauch benötigt, muss demnach deutlich mehr zahlen.

Daniel Engelbarts und sein Team optimieren Strom- und Gastarife

„Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen. Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter. Es ist wichtiger denn je, stets ein Auge auf den eigenen Energievertrag zu haben, um bei Preiserhöhungen reagieren zu können,” so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Weitere aktuelle Themen

Leave a Reply