Die Gasumlage wird zwischen 1,5 und 5 Cent/kWh kosten
Die Preisbremsen werden zu Entlastungen führen (Symbolbild)

In 2023 soll in Deutschland die Preisbremsen für Strom und Gas greifen. Privathaushalte und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Wie stark die Haushalte tatsächlich von den Preisbremsen profitieren, variiert je nach Vertragspreisen und Verbrauch.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: „Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas/Jahr muss beim aktuellen Marktpreis von 22 Cent pro kWh 366 Euro im Monat bezahlen. Durch die Gaspreisbremse zahlt der Haushalt lediglich 200 Euro – ein Ersparnis von monatlich 166 Euro.”

 

Mit wie viel Euro ein Haushalt durch die Strompreisbremse entlastet wird, weiß Daniel Engelbarts ebenfalls:

„Für Strom zahlt eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 5000 kWh pro Jahr bei einem Marktpreis von 50 Cent je kWh  208 Euro pro Monat. Mit der Strompreisdeckelung sind dies nur noch 166 Euro und somit 42 Euro weniger. Sowohl die Strom- als auch die Gaspreise sind in den letzten 12 Monaten enorm gestiegen und aktuell kann keine Rede von “günstiger Energie” sein. Dass wir alle Energie sparen müssen, ist klar, aber für viele Haushalte wird es dennoch schwierig, die hohen Energiekosten zu stemmen. Trotz Preisbremsen und weiteren Entlastungszahlen.”

Trotz der Entlastung bei den Kosten sollen die Preisbremsen auch einen Anreiz zum Energiesparen schaffen

Durch die Begrenzung auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs sollen Verbraucher dazu angehalten werden, weniger als im Jahr zuvor zu verbrauchen – und so auf einen geringen Anteil ihres Gesamtverbrauchs den Marktpreis zahlen zu müssen.

Das sollten Sie beachten

Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.

Preisdeckel für Strom und Gas
Preisdeckel für Strom und Gas

Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands schätzt die geplanten Energiepreisbremsen als unzureichend ein

„Die Preisbremsen bremsen – aber sie sind an einigen Stellen verbesserungsbedürftig, weil sie nicht gezielt wirken“, so Pop. An diesem Donnerstag sollen die Strom– und Gaspreisbremsen der Koalition im Bundestag beschlossen werden.

Was passiert eigentlich, wenn ich in 2023 umziehe oder den Versorger wechsele?

Zieht ein Verbraucher im neuen Jahr in eine neue Wohnung, zählt für die Berechnung der Entlastungen nicht mehr der eigene Verbrauch aus der Vorjahresabrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch in der neuen Wohnung.

Wenn jemand im Verlauf des Jahres 2023 den Versorger wechselt, darf dieser erst dann die Entlastung weitergeben, wenn der Verbraucher dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Anbieters vorgelegt hat.

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