Strom und Gas wird immer teurer
Der Strom- und auch der Gaspreis wird gedeckelt (Symbolfoto AdobeStock 530114801)

Im neuen Jahr kommen die Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme. Für die Verbraucher hierzulande ist dies eine deutliche Entlastung. remind.me sagt, wie die beiden Preisbremsen funktionieren – und was sie Verbrauchern konkret bringen.

Die Gaspreisbremse deckelt die Kilowattstunde für Gas auf 12 Cent –  für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde.

Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für private Haushalte bei40 Cent pro Kilowattstunde. Aber auch hier nicht für den kompletten Stromverbrauch, sondern ebenfalls nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Wird sowohl mehr Gas als auch Strom verbraucht werden, gilt für den restlichen Verbrauch der Marktpreis.

Die Regierung legte sich auf die 80-Prozent-Grenze fest, damit Verbraucher in Deutschland weiterhin alles tun, um Energie einzusparen.

Der Preisdeckel für Fernwärme funktioniert genauso wie der für Gas. Nur die Höhe des Preisdeckels unterscheidet sich: Sie liegt für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Die beiden Preisbremsen gelten ab März – Verbraucher müssen nichts tun

Ab März gelten die beiden Preisbremsen, jedoch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Verbraucher müssen zudem nichts unternehmen, denn sie profitieren automatisch von den Preisbremsen.

Lesen Sie auch: So viel Ersparnis bringen die Preisbremsen!

Verbraucher werden demnach erst im März merken, dass es Preisbremsen gibt, denn bei ihnen kommt die Entlastung durch die Preisbremsen ab der März-Rechnung an.

Muss das Geld versteuert werden?

Für die meisten Verbraucher ist der Rabatt auf Gas und Strom steuerfrei. Wer ein hohes Einkommen hat, muss den Rabatt jedoch versteuern. Die Steuerpflicht greift für diejenigen, die auch Solidaritätszuschlag bezahlen müssen.

Für Mieter gibt es bei den Preisbremsen ein Recht zur Minderung der Nebenkosten

Mieter müssen die Entlastungen unverzüglich vom Vermieter bekommen und dürfen dabei die vom Vermieter angezeigte Verringerung der Betriebskostenvorauszahlung selbstständig umsetzen.

Vermieter werden zur Mitteilung verpflichtet, um wie viel sich die Nebenkosten verringern.  Diesen Betrag dürften die Mieter dann ab März bei der Miet-Überweisung einfach weglassen.

Weitere aktuelle Themen

Leave a Reply