
Am 24. Dezember 2022 ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten. Für Privathaushalte – sowie Unternehmen mit einem Gasverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattsunden pro Jahr – gelten die Entlastungen ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. remind.me beantwortet alle Fragen zur Gaspreisbremse.
Zur Erinnerung: Bei Gebäuden mit Gasheizung hat der Staat bereits die Abschlagszahlung für Dezember übernommen.
So funktioniert die Gaspreisbremse
Einfach ausgedrückt, verbilligt die Gaspreisbremse den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Heizen Verbraucher per Fernwärme, setzt die Preisbremse schon bei 9,5 Cent an. Die vergünstigten Preise gelten für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (aus dem Jahr 2022).
Ein Hinweis: Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in der letzten Abrechnung unterscheiden, weil beim prognostizierten Jahresverbrauch bereits ein Abgleich zwischen den abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgte.
Damit sind aber auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt.
Oberhalb dieses Kontingents gelten die Preise des jeweiligen Gasliefervertrags. Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: “Wer mehr Energie als den Grundverbrauch benötigt, muss also deutlich mehr zahlen.”

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021.
Wichtig: Die Preisbremse greift nur, sofern der vertragliche Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
Ein Rechenbeispiel der Kosten mit und ohne Gaspreisbremse
Ein Musterhaushalt mit einer Wohnungsgröße von 120 qm verbraucht 15.000 kWh Gas im Jahr. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 8 ct/kWh musste dieser Musterhaushalt bislang 100 Euro/Monat bezahlen.
Liegt der neue Arbeitspreis beispielsweise bei 22 ct/kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch 275 Euro/Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 175 Euro/Monat.
Wie hoch die Entlastung durch die Gaspreisbremse ausfällt, hängt davon ab
- wie viel Gas im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht wurde,
- wie viel im aktuellen Abrechnungszeitraum verbraucht wird
- wie hoch der vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist
Nutzen Sie dazu einen Wechselservice, denn Tarifexperten haben den Gasmarkt im Blick und agieren, wenn es nötig wird.
Müssen die Abschläge angepasst werden?
Das ist nicht nötig, denn die Versorger informieren ihre Kunden über die neuen Preise und passen die monatlichen Abschläge automatisch an.
Sollte man dennoch Gas sparen?
Energiesparen ist weiterhin enorm wichtig, denn jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken. Je weniger Gas ein Haushalt verbraucht, desto mehr profitiert dieser von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.
Was ist, wenn ich gerade umgezogen bin?
Wer gerade umgezogen ist, erhält die Entlastung nicht auf Basis des eigenen Vorjahresverbrauchs, sondern auf Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs der neuen Wohnung.
Ich habe im September 2022 meinen Gasversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Grundlage zur Ermittlung des Entlastungsbetrags ist der prognostizierte Jahresverbrauch aus dem September 2022. Sollten den Versorgern keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.
Gilt die Preisbremse auch für Fernwärme?
Ja. Der Preisdeckel für Fernwärme funktioniert genauso wie der für Gas. Nur die Höhe des Preisdeckels unterscheidet sich: Sie liegt für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse für Unternehmen?
Die hier geschilderten Preisbremsen gelten auch für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.
Für Unternehmen mit höherem Jahresverbrauch gilt: Sie erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs zu einem Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde, 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde.
Muss ich das Geld versteuern?
Für die meisten Betroffenen ist der Rabatt auf Gas und Strom steuerfrei. Wer ein hohes Einkommen hat, muss den Rabatt versteuern. Die Steuerpflicht greift für diejenigen, die auch Solidaritätszuschlag bezahlen müssen.
Wissen Sie, ob Sie den für Sie besten und günstigsten Strom– oder Gastarif nutzen? Finden Sie das in wenigen Minuten heraus und vergleichen Sie hier Ihre aktuellen Verträge.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist natürlich für Sie kostenlos.
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