Preissenkung
Durch einen Wechsel des Energieversorgers können Verbraucher jährlich viel Geld sparen (Credit: Adobe Stock)

Der ostdeutsche Energieversorger EnviaM mit Sitz in Chemnitz will seine Strom- und Gaspreise senken. Wie das möglich ist, obwohl alle anderen ihre Preise wohl anheben werden? Laut Stephan Lowis, Chef des Unternehmens, werden die Netzentgelte im Versorgungsgebiet seines Unternehmens rund zehn Prozent günstiger. remind.me nennt die Unternehmen, die ebenfalls ihre Preise senken wollen und die, die sie anheben wollen.*

PreissenkungAuch Bayerns größter Netzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH, haben für ihre Kunden schon jetzt eine Preissenkung von elf Prozent in Aussicht gestellt. In Augsburg gehen die Lechwerke ebenfalls von einer Preissenkung aus.

Die Strompreise in München hingegen dürften sich leicht erhöhen. Die Stadtwerke München haben eine Anpassung der Netzentgelte für Haushaltskunden im einstelligen Prozentbereich zum Jahreswechsel angekündigt.

Auch die Syna in Hessen hebt die Entgelte um fünf Prozent an, Westnetz aus Nordrhein-Westfalen um ein Prozent.

Weitere Preissenkungen

Sowohl die E.DIS Netz GmbH in Brandenburg als auch die Mitnetz Strom mbH aus Cottbus haben angekündigt, ihre Entgelte zu senken. Während die E.DIS Netz GmbH eine Reduktion um 20 Prozent plant, wird Mitnetz die Entgelte um 10 Prozent verringern.

Preissenkung auch im Norden

Auch im Norden sollen die Preise sinken. Die Stromnetz-Betriebskosten von Schleswig-Holstein Netz (SH Netz) sollen zum Jahreswechsel für Haushaltskunden um rund 27 Prozent sinken.

„Ursache dieser deutlichen Netzentgeltsenkungen sind neu eingeführte staatliche Regelungen zur besseren Umverteilung von Energiewende-Mehrkosten, für die wir seit vielen Jahren gekämpft haben“, ergänzte Benjamin Merkt, Vorstand bei der SH Netz-Muttergesellschaft HanseWerk.

Zur Erinnerung: Netzentgelte werden von Gas- und Stromlieferanten als eine Art Gebühr an die Netzbetreiber gezahlt und an die Verbraucher weitergeleitet.

Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch

In diesen Zeiten ist es besonders nützlich, mal einen Blick auf die eigene Strom- oder Gasrechnung zu werfen. Ebenso ist es ratsam, den eigenen Tarif mit Alternativangeboten zu vergleichen. Denn oftmals ist eine hohe Ersparnis möglich, da Neukunden von besonderen Angeboten profitieren.

Verbraucher, die von ihrem Versorger darüber informiert werden, dass sich die Preise ändern, können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das gilt nicht nur bei einer Preiserhöhung, sondern auch bei einer Preissenkung!

Preissenkung

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Nutzen Sie zu einem Vergleich das Wechseltool von remind.me. Hier finden Sie in wenigen Minuten heraus, wie hoch eine Ersparnis in Ihrem Postleitzahlenbereich ausfallen wird (abhängig von Ihrem Verbrauch).”

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*Stand: 14. Oktober. Die Höhe der Netzentgelte werden erst Ende des Jahres bekanntgegeben.