Mit dem neuen EU-Recht auf Reparatur soll das Reparieren defekter Geräte einfacher werden – und günstiger (Credit: Adobe Stock)

Das sind gute Nachrichten für alle Verbraucher, die das EU-Parlament vor einigen Wochen verlauten ließ. Denn es gibt eine neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur – das “Right to Repair“-Recht. Diese Richtlinie hat das Ziel, Reparaturen von Geräten – wie Wasch- und Spülmaschinen oder Smartphones einfacher, kostengünstiger und attraktiver zu gestalten. Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Bestandteil des „europäischen grünen Deals“ – ein Paket politischer Initiativen mit dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. remind.me klärt auf!

Besitzer von Smartphones nutzen diese durchschnittlich nur zwei bis drei Jahre, oft aufgrund früher auftretender Mängel. Dies liegt daran, dass Reparaturen diverser, elektronische Produkte bisher oft teuer und zeitaufwändig waren.

Dies sind einige Änderungen

  • Wird ein Gerät innerhalb der bestehenden zweijährigen Gewährleistungspflicht repariert, verlängert sich der Haftungszeitraum um ein weiteres Jahr, was die Reparatur gegenüber einem Neukauf attraktiver macht. Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: Selbst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind Hersteller dazu verpflichtet, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones gemäß EU-Recht zu reparieren, sofern eine technische Reparatur möglich ist.
  • Hersteller sind angehalten, Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen bereitzustellen.
  • Um Reparaturen zu fördern, soll jeder Mitgliedsstaat mindestens eine unterstützende Maßnahme ergreifen. Dies können verschiedene Angebote sein, zum Beispiel Gutscheine für Reparaturen, Reparaturkurse oder die Unterstützung von gemeinnützigen Reparaturinitiativen.

Bisher umfasst das EU-Recht auf Reparatur alle Produkte, für die bereits EU-Rechtsvorschriften existieren, die Reparaturanforderungen definieren. Dazu zählen unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Telefone aller Art, Tablets und E-Bikes. Die EU behält sich jedoch vor, zukünftig weitere Artikel in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.

Wann tritt das Recht auf Reparatur in Kraft?

Die neue Richtlinie muss von den 27 EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Gesetz überführt werden. Diese Zweijahresfrist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Rechtstext der Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Weigert sich ein Land, die Richtlinie umzusetzen, kann die EU-Kommission nach Ablauf der Frist ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Kann man das Recht mehrmals in Anspruch nehmen?

Konnte ein Mangel bei einer ersten Reparatur nicht behoben werden, haben Verbraucher das Recht, eine zweite Nachbesserung einzufordern.

Schlägt diese ebenfalls fehl, gilt der Reparaturversuch als gescheitert. In diesem Fall ist der Käufer bei schweren Mängeln dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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