Besitzer von Smartphones nutzen diese durchschnittlich nur zwei bis drei Jahre, oft aufgrund früher auftretender Mängel. Dies liegt daran, dass Reparaturen diverser, elektronische Produkte bisher oft teuer und zeitaufwändig waren.
Die neue Richtlinie muss von den 27 EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Gesetz überführt werden. Diese Zweijahresfrist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Rechtstext der Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Weigert sich ein Land, die Richtlinie umzusetzen, kann die EU-Kommission nach Ablauf der Frist ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Kann man das Recht mehrmals in Anspruch nehmen?
Konnte ein Mangel bei einer ersten Reparatur nicht behoben werden, haben Verbraucher das Recht, eine zweite Nachbesserung einzufordern.
Schlägt diese ebenfalls fehl, gilt der Reparaturversuch als gescheitert. In diesem Fall ist der Käufer bei schweren Mängeln dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
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