
Die staatliche Förderung des Heizungstausches soll wie geplant am 1. Januar in Kraft treten. Laut dem Wirtschaftsministerium wird die entsprechende Richtlinie, die Hauseigentümern Klarheit verschaffen soll, demnächst veröffentlicht.
Der Heizungstausch könnte nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger voraussichtlich ab dem 29. Dezember beauftragt und die Förderung später beantragt werden. Die Förderanträge können ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden, auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.
Zinsvergünstigte Kredite
Neben den Investitionskostenzuschüssen soll die Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite anbieten: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Selbstnutzende Eigentümer können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten, einkommensschwache Selbstnutzer zusätzlich einen Einkommens-Bonus. Damit sollen der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und soziale Härten besser berücksichtigt werden.
Die Boni sollen kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit im Mehrfamilienhaus. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt in diesem Fall 21.000 Euro.
Das sollten Hauseigentümer wissen: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent.
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