
Es wird weihnachtlich – zumindest in vielen deutschen Gärten. Und trotz gestiegener Stromkosten wollen viele Verbraucher:innen nicht auf ihre Beleuchtung verzichten. Wenn man sich an folgende Hinweise hält, spricht auch nichts dagegen.
Besonders praktisch und frei von Stromkosten sind solarbetriebene LED-Lichterketten. Die meisten Solarleuchten sind für den ganzjährigen Gebrauch im Freien geeignet und halten gut Wind, Wetter und frostige Temperaturen aus – und sind somit ideal für die Weihnachtszeit.
Zudem ist der Energieverbrauch mit LED-Lichterketten sehr niedrig
Ein Beispiel: Verbraucher, die während der gesamten Adventszeit täglich rund acht Stunden ihre LED-Lichterkette erstrahlen lassen, zahlen dafür rund 40 Cent an Stromkosten (wenn eine Kilowattstunde 35 Cent kostet).
Eine Lichterkette mit Glühlampen würde unter denselben Bedingungen etwa 50 Watt verbrauchen und somit Kosten von 4 Euro verursachen.
Vorsicht bei alten Lichterketten mit Glühbirnen
Alte Glühbirnen, wir erinnern uns sicherlich alle daran, überhitzen besonders schnell – und können im schlimmsten Fall sogar einen Brand auslösen. Sicherer sind LED-Leuchtmittel. Sie werden auch nicht heiß, wenn sie stundenlang angeschaltet bleiben. Dass sie zudem viel Strom sparen, wie bereits oben erwähnt, fällt doppelt ins Gewicht.
Achten Sie auf die IP-Kennzeichnung
Wichtig bei Lichterketten für den Garten oder Außenbereich ist ein ausreichender Schutz vor Wasser und Kälte. Das gilt besonders, wenn die Lichterkette starker Witterung ausgesetzt ist.
Verbraucher sollten daher auf die IP-Schutzklassen achten, denn diese geben an, wie stark ein Gegenstand gegen das Eindringen von Wasser oder anderen möglichen Einwirkungen von außen geschützt ist.
Für den Außenbereich sollte eine Leuchte mindestens der Schutzart IP44 entsprechen. Besser sind allerdings die Schutzklassen IP65 oder IP67, denn sie bieten sogar Schutz gegen zeitweises Eintauchen in Wasser und sind gegen feste Fremdkörper besser geschützt.
Wie lange darf man überhaupt seine Lichterkette im Garten anlassen?
Ob die Weihnachtsbeleuchtung auch nachts leuchten darf, hängt vom Einzelfall ab. Aus Rücksicht gegenüber den Nachbarn sollte man insbesondere blinkende Beleuchtung, die von außen sichtbar ist, spätestens um 22 Uhr abschalten.
Grundsätzlich sollten Lichterketten nachts ausgeschaltet werden. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern schützt auch nachtaktive Tiere. Sie fühlen sich durch das künstliche Licht gestört.
Ein „CE“ dient nur dafür, die EU-Richtlinien einzuhalten
Gerade im Internet werden Lichterketten aus Asien angeboten, die kein echtes Prüfsiegel haben und niemals einen TÜV-Prüfer gesehen haben. Die Sicherheit sollte hier immer vorgehen – und nicht die Einsparung von ein paar Euro.”
Wichtig: Ein „CE“-Siegel dient nur dafür, die EU-Richtlinien einzuhalten. Mehr sagt dieses Siegel nicht aus.
Etwas Kurioses am Ende: In Berlin hat es einen Fall gegeben, in der ein Vermieter eine Räumungsklage aussprach, weil einer seiner Mieter in der aktuellen Energiekrise eine Lichterkette auf seiner Terrasse installierte. Das Berliner Landgericht schmettere diese Klage aber ab (Az.: 65 S 390/09).