
Es kommt immer wieder vor, dass wir besondere Verbraucheranfragen erhalten, da viele Verbraucher offensichtlich nicht exakt wissen, wann sie ihren Strom- oder Gasvertrag kündigen können. Wer seine Energie im sogenannten Grundversorgertarif bezieht, hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Aber auch Langzeitkunden in Sondertarifen können innerhalb eines Monats den Anbieter wechseln. remind.me klärt auf.
Nach der Erstlaufzeit kann eine Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Die Kündigungsfrist beträgt somit maximal einen Monat. Dies gilt für alle Strom- und Gasverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.
Das Sonderkündigungsrecht
Ebenso ist vielen Verbrauchern nicht bewusst, dass sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, wenn der Versorger etwas an den Vertragsdetails ändert. Das bezieht sich sowohl auch Preiserhöhungen als auch Preissenkungen.
Denn eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist nur dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist (§ 314 Abs. 1 BGB).

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Immer noch kennen so viele Verbraucher hierzulande nicht die exakten Vertragsdetails zu ihren Strom- und Gasverträgen. Das kann ich nachvollziehen, denn der Energiemarkt sorgt bei vielen Verbrauchern nicht dazu, ihn zu verstehen. Umso wichtiger ist es, dass alle Verbraucher einmal nachschauen, wie viel sie für Strom und Gas bezahlen müssen und ihre Verträge einmal mit anderen Anbietern vergleichen. Ich garantiere in mehr als 90 % Prozent aller Fälle, dass zu viel gezahlt wird.”
Die Preisbremsen enden – ein Wechsel lohnt sich
In wenigen Tagen laufen die staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas aus, die den Preis für einen Verbrauch von 80 Prozent des Vorjahres deckelten. Es gibt aber bereits seit Monaten viele Tarife auf dem Energiemarkt, die weit unterhalb der Preisbremsen von 40 Cent/kWh für Strom und Cent/kWh für Gas liegen.
Verbraucher sollten jetzt unbedingt ihre Verträge vergleichen und wechseln, denn im neuen Jahr gibt es einige Preiserhöhungen (Netzentgelte für Strom werden erhöhen; die Mehrwertsteuer für Gas soll ab dem 1. März 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben werden etc.), die sich im Portemonnaie bemerkbar machen könnten.
In eigener Sache – lassen Sie sich von echten Experten wechseln
Vertrauen Sie den Wechselexperten von remind.me – so wie bereits mehr als 200.000 zufriedene Kunden. Wer mit remind.me den Energieversorger wechselt, profitiert dank eines Extrabonus von einem effektiv günstigeren Preis. Verbraucher erhalten bei einem Wechsel eine Tiefpreis- inklusive Preisgarantie.

>>> Der kostenlose Wechselservice kann hier aufgerufen werden <<<
Der Tiefpreis liegt unter der gesetzlichen Strompreisbremse und ist somit preiswerter als viele Grundversorgungstarife.
Die Vorteile eines Wechsels mit remind.me
- Kostenfreie Tarifoptimierung, mit der Verbraucher ohne eigenen Aufwand dauerhaft von günstigen Strompreisen profitieren
- Die Wechselprofis finden den besten Tarif in der jeweiligen Region und übernehmen zu 100 Prozent den kompletten Anbieterwechsel
- Auch in den Folgejahren brauchen remind.me-Kunden sich um nichts mehr kümmern. Die Tarif-Experten haben jeden Stromvertrag im Blick und reagieren auf Vertragsänderungen und leiten rechtzeitig einen Wechsel ein
Weitere Themen