Strom und Gas wird immer teurer
Eine Mahnung des Energieversorgers sollte man nicht ignorieren (Foto: AdobeStock 530114801)

Laut des Statistischen Bundesamts konnten im vergangenen Jahr rund  3,7 Prozent der Bürger hierzulande ihre Strom– und Gasrechnung nicht bezahlen. Dass das für dieses und nächstes Jahr sicherlich nicht viel besser aussehen wird, befürchten wegen der hohen Energiekosten immer mehr Verbraucher.

Der Anteil der Zahlungsunfähigen war in Deutschland geringer als beispielsweise im Nachbarstaat Frankreich, wo er 7,1 Prozent betrug, aber für 2022 und 2023 werden auch hierzulande höhere Werte erwartet.

Sollten Verbraucher in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sie Mahnschreiben nicht ignorieren.

Wer beispielsweise nach einem Monat seine Rechnung nicht beglichen hat oder dessen Abbuchung nicht ausgeführt werden konnte, dem droht eine Strom- oder Gassperre.

Denn: Bereits ab einem Zahlungsrückstand von lediglich 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen – dies ist in der Energie-Grundversorgung (§§ 19 StromGVV/GasGVV) geregelt.

Nicht nur während der Hochphase der Energiekrise und steigender Kosten darf die Strom- oder Gaslieferung nicht einfach eingestellt werden.  Denn zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung müssen mindestens vier Wochen liegen.

Daniel Engelbarts ist remind.me-Mitgründer

Ein Hinweis von Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte:

„Sind Strom oder Gas erst einmal abgestellt, werden die Kosten nicht weniger – ganz im Gegenteil. Denn sowohl für das Sperren als auch Entsperren müssen Betroffene zahlen. Da können schnell Zusatzkosten von bis zu 150 Euro entstehen.”

Sollten Verbraucher merken, dass sie in Verzug geraten, ist es immer ratsam, mit seinem Versorger in Kontakt zu treten – am besten schriftlich.

Was viele Verbraucher nicht wissen: Auf die Option einer Ratenzahlung müssen Grundversorger bei einer drohenden Sperre sogar von sich aus aufmerksam machen.

Ein Hinweis der Verbraucherzentrale: Wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass man diese aus seinem Einkommen nicht zahlen kann, sollten sich Verbraucher an das örtliche Jobcenter wenden. Auch Menschen mit einem geringen Einkommen können einen Antrag auf Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt stellen.

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