- Der Nutzer bevollmächtigt die remind me GmbH (im Folgenden „REMIND ME“) zur Vertretung des Nutzers in den vom eingerichteten Wechselservice umfassten, beauftragten Vertragsangelegenheiten. Diese Vollmacht umfasst insbesondere
a) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Nutzers gegenüber den jeweiligen Anbietern von Leistungen, mit denen der von dem betreuten Vertrag abgedeckte Leistungsbedarf des Nutzers ebenfalls abgedeckt wird, (im Folgenden „Vertragsleistungen“) einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen im Namen des Nutzers,
b) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge über relevante Vertragsleistungen,
c) die Erteilung von Untervollmachten.
- REMIND ME ist ermächtigt, für den Nutzer alle Informationen und Auskünfte zu von dem Wechselservice umfassten, bestehenden Verträgen von den jeweiligen Anbietern einzuholen. Dies schließt die Übermittlung von Vertragsunterlagen ein.
- REMIND ME ist ermächtigt, vertragsbezogene Korrespondenz zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Nutzer für von dem Wechselservice umfasste Verträge entgegenzunehmen und im Namen des Nutzers zu beantworten.
- REMIND ME ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
- Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Nutzer jedoch jederzeit widerrufen werden.
- Der Nutzer bestätigt, dass er in Bezug auf die von dem beauftragten Wechselservice umfassten Vertragsangelegenheiten keine anderweitige Vollmacht zugunsten eines Dritten erteilt hat, die einen solchen Dritten zur Kündigung und zum Neuabschluss von entsprechenden Verträgen ermächtigt.
- Die Ausübung der Vollmacht durch REMIND ME kann auch dadurch erfolgen, so dass REMIND ME die auf Grundlage der Vollmacht abgegebenen Erklärungen nicht in eigenem Namen, sondern unter dem Namen des Nutzers abgibt. Zu diesem Zweck kann REMIND ME aus dem Namen des Nutzers eine Grafikdatei erstellen, die als optisches Element in elektronischen Formularen, in Formularen in Textform o.ä. Dokumenten als Unterschrift des Nutzers zum Zwecke der Ausübung der Vollmacht verwendet wird.
- Der Nutzer bestätigt, dass er nach Einrichtung des Wechselservice von dem Wechselservice umfasste Verträge nicht eigenmächtig ohne vorherige Rücksprache mit REMIND ME kündigen oder als Ersatz für die vom Wechselservice umfassten Vertragsleistungen neue Verträge abschließen wird. Ihm ist bekannt, dass ein solches, nicht mit REMIND ME abgestimmtes Vorgehen zu einem parallelen Bestehen kostenpflichtiger Verträge über denselben Leistungsbedarf führen kann.