
Nach monatelanger Debatte ist das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Das Ziel der Gesetzesnovelle: Mit ihr soll die Wärmwende in Deutschland schneller vorangetrieben werden. Ein Beschluss: Vermieter können die Kosten der Modernisierung auf Mieter umlegen – aber dies bis maximal 50 Cent/Quadratmeter.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – so der offizielle Titel – soll vom 1. Januar 2024 an gelten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren.
Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab es 2022 in Deutschland knapp 32 Millionen Wohnungen, die mit Öl oder Gas beheizt werden. Das entspricht 74 Prozent aller Wohnungen. Bedeutet: In knapp drei Viertel der Wohnungen muss in den kommenden 21 Jahren die Heizung ausgetauscht werden.
Das wurde beschlossen
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputtgehen, darf sie repariert werden.
Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie.
- Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).
Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte EnergieberaterInnen.
Förderung für Heizungstausch
Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert.
Wer eine klimaneutrale Heizung einbaut, bekommt mindestens 30 Prozent der Kosten erstattet. Bei Menschen mit geringem Einkommen legt der Staat weitere 30 Prozent drauf.
Wenn die Heizung bis 2028 getauscht wird, gibt es weitere 20 Prozent Förderung. Insgesamt ist die Maximalförderung auf 70 Prozent gedeckelt, zudem gibt es Obergrenzen für bestimmte Gebäudetypen.
Die soll bei einem Einfamilienhaus beispielsweise bei 30.000 Euro liegen, der maximale staatliche Zuschuss würde hier also 21.000 Euro betragen.
Heizungstausch in Mietshäusern
Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren.
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