Auch die Bevorratung anderer Heizmittel wie beispielsweise Holzpellets kann zu einer finanziellen Überforderung und damit auch zu einem Leistungsanspruch führen (Symbolbild)

Haushalte hierzulande, die mit Öl- oder Pellets heizen, sind mit der Energiekrise ebenso konfrontiert wie Verbraucher, die eine Gasheizung nutzen. Um Verbraucher:innen zu entlasten, hat die Ampel-Koalition mehrere finanzielle Hilfen beschlossen. Dazu zählt etwa die Gas- und Strompreisbremse ab 2023 oder auch die Dezember-Soforthilfe in Form einer Einmalzahlung für Gaskunden.

Was aber ist mit all jenen Menschen in Deutschland, die mit Heizöl oder Pellets heizen? Denn leider sind für Heizöl oder auch Holzpellets keine automatischen Soforthilfen vorgesehen.

Auch für Verbraucher – die ihre Öl- oder Pellet-Rechnung nicht mehr bezahlen können – gibt es finanzielle Hilfen

Jedoch kommen diese nicht automatisch, sondern müssen über das Jobcenter beantragt werden. Genau das wird von einigen Politikern kritisiert, da die Gaskunden automatisch entlastet werden – und ohne, dass sie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen müssen.

„Wir haben im Rahmen des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds auch eine Härtefallregelung vorgesehen, die sich an diejenigen richtet, die Preissteigerungen, die sie nicht tragen können, zu verkraften haben im Hinblick auf Pellet- und Ölheizungen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einer Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstagabend in Berlin.

„Da ist auch eine gesetzliche Regelung zu geschmiedet worden, und wir diskutieren weiter, ob damit alle Praxisfälle auch konkret abgedeckt sind.“

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