Gasheizungs-Check
Besitzer einer Gasheizung stehen in der Pflicht, einen Heizungscheck durchzuführen (Credit: Adobe Stock)

Viele Eigentümer einer Gasheizung sind sich vielleicht gar nicht bewusst, dass sie bis zum 15. September einen Check ihrer Heizung durchführen müssen. Denn dies besagt eine von zwei Energiesparverordnungen*, die das Bundeskabinett bereits vor zwei Jahren beschlossen hat. Diese Verordnung fußt auf Paragraf 30 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). remind.me klärt auf!

Vorweg sei bereits erwähnt, dass es auch Ausnahmen gibt: Die Pflicht zum Heizungs-Check entfällt, wenn zwischen 2020 und 2022 eine vergleichbare Überprüfung stattgefunden hat und dabei kein zusätzlicher Optimierungsbedarf festgestellt wurde.

Gasheizungen sollen effizienter laufen

Neben dem Check ist man auch dazu verpflichtet, Optimierungen vornehmen zu lassen. Das Ziel: Gasheizungen sollen effizienter laufen. Die Heizungschecks müssen von Profis durchgeführt werden – zum Beispiel von Heizungsbauern, Schornsteinfegern oder Energieberatern.

„Wie teuer das wird, hängt davon ab, wie viel am Heizungssystem im Haus gemacht werden muss – das kann von ein paar Hundert bis hin zu mehreren Hundert Euro gehen”, sagt Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Warum ist ein Heizungscheck wichtig?

Ein Heizungscheck stellt sicher, dass die Anlage effizient arbeitet und Energie spart. Durch die Optimierung der Leistung kann der Heizbedarf reduziert werden.

„Zudem erhalten Hausbesitzer bei der Vor-Ort-Prüfung durch Experten wertvolle Tipps für individuelle Maßnahmen, die die Effizienz ihrer Gasheizung weiter steigern. Diese zusätzlichen Optimierungen helfen nicht nur, Energiekosten zu senken, sondern auch den Gasverbrauch und damit die Umweltbelastung durch Abgase zu verringern”, so Daniel Engelbarts.

So funktioniert der Check

Der Gasheizungs-Check dauert ca. 30 bis 45 Minuten. Dabei prüft eine Fachkraft, dabei ist es egal, ob dies ein Schornsteinfeger oder ein Heizungsbauer erledigt, visuell ob

  • die Armarturen und Heizungsrohre isoliert werden können
  • die Energieeffizienz der Heizung verbessert werden kann, in dem die Einstellungen verändert werden
  • ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage fällig ist
  • die Heizungspumpe effizient funktioniert

Sollte dem Experten ein größeres Problem aufgefallen sein, dann wird er es im Protokoll über den Heizungscheck als Optimierungsvorgabe oder als Optimierungsempfehlung vermerken.

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*Vorgeschrieben wird dies in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) für Heizungs- und Warmwasseranlagen.