
Energiesparen bleibt auch in Zukunft wichtig. Seit mehr als einem Jahr ist eine Heizungsprüfung für Millionen Hausbesitzer verpflichtend. Wer eine Gasheizung im Eigenheim betreibt, musste diese bis zum 30. September 2023 überprüfen lassen. Das sah die Energiesparverordnung der Bundesregierung so vor. Für Häuser mit sechs bis neun Wohneinheiten gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Was das bedeutet, sagt remind.me.
Was ist mit hydraulischem Abgleich überhaupt gemeint?
Vereinfacht kann man sagen, dass es beim hydraulischen Abgleich um nichts anderes als um die richtige Einstellung der Heizung geht. Ohne hydraulischen Abgleich kommen in den allermeisten Warmwasserheizsystemen nicht bei allen Heizkörpern die gleiche Menge Wasser und die gleiche Temperatur an.
Das liegt daran, dass die Heizkörper einer Warmwasserheizung meist entlang eines Heizungsrohres in einer Reihe angeschlossen sind: Da sich das Wasser immer den einfachsten Weg sucht, werden zunächst die Heizkörper, die am nächsten am Heizkessel platziert sind, mit heißem Wasser versorgt.
Bewohner von Wohnungen in höheren Etagen (besonders im Dachgeschoss) werden dieses Phänomen kennen.

Ein hydraulischer Abgleich ist bereits dann sinnvoll, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Heizung nicht richtig kontrollieren zu können und Räume nicht so warm wie gewünscht werden. Eindeutige Hinweise sind auch Geräusche wie ein stetes Rauschen, Gluckern oder Pfeifen!
Wenn der Abgleich durchgeführt wurde, was nur wenige Stunden dauert, wird darauf basierend die nötige Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt, sodass sich die Heizungen für eine angenehme Wärme sorgen.
Das sollten Sie beachten

Den hydraulischen Abgleich muss in jedem Fall ein Fachbetrieb durchführen. Das können Schornsteinfeger, bestimmte Handwerksbetriebe oder auch Energieberater sein.
Zwingend durchgeführt werden muss ein hydraulischer Abgleich bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Es besteht keine gesetzliche Vorgabe, wie oft ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden muss. Eine einmal optimierte Anlage muss nicht erneut überprüft werden. Nur bei Umbauten am Haus oder der Heizungsanlage wird eine Nachjustierung nötig. Auf den Seiten des Portal co2online können Sie übrigens einen kostenlosen Wärmecheck durchführen, der in wenigen Minuten Aufschluss gibt.”
So teuer ist ein hydraulischer Abgleich
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus ist für den einfachen Abgleich mit Kosten von mindestens 1.000 Euro zu rechnen. Für ein Nichtwohngebäude mit 1.500 Quadratmetern muss mit Kosten von etwa 2.000 Euro, für ein Wohngebäude mit sieben Wohneinheiten mit etwa 4.000 Euro und für ein Nichtwohngebäude mit über 10.000 Quadratmetern Energiebezugsfläche mit etwa 6.000 Euro gerechnet werden.
Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung wird aber auch gefördert (hier erfahren Sie mehr). Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Quelle: Bafa).
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