
Laut Experten sind rund 90 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen falsch. Die Nebenkostenabrechnung wird nur einmal im Jahr fällig, doch die meisten von uns schenken ihr nur wenig Aufmerksamkeit, solange die Kosten nicht völlig aus dem Ruder laufen. Mit den steigenden Kosten für Heizöl und Gas gewinnt dieses Thema aber immer mehr an Brisanz, sodass alle Verbraucher sich jetzt mit ihrer Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen sollten. remind.me sagt, worauf Sie achten sollten.
Heizkosten beispielsweise werden mithilfe eines sogenannten Verteilerschlüssels berechnet und dann auf das gesamte Haus verteilt.

Üblicherweise basiert die individuelle Summe auf der Wohnfläche. Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Vergleichen Sie die angegebenen Werte mit denen in Ihrem Mietvertrag und zögern Sie nicht, im Zweifelsfall Ihre Räumlichkeiten mit einem Maßband nachzumessen. Die Quadratmeterangaben sind häufig sehr großzügig bemessen.”
Weitere Fehler einer Nebenkostenabrechnung
Typische formelle Fehler einer Nebenkostenabrechnung können auch ein falscher Abrechnungszeitraum, fehlende Abrechnungspositionen oder das Fehlen des Verteilerschlüssels sein.
Inhaltliche Fehler können eine falsche Angabe bei der Wohnfläche, Rechenfehler oder das Aufführen nicht vereinbarter Nebenkosten sein.
Alle Kostenpositionen, die abgerechnet werden, müssen im Mietvertrag stehen. Vergleichen Sie deswegen die einzelnen Kosten der Abrechnung mit den Angaben im Vertrag. Fehlen einzelne Kostengruppen im Vertrag, wie z. B. der Aufzug, muss dieser Betrag nicht gezahlt werden.
Die Strom- und Gaspreisbremsen
Für Abrechnungszeiträume, die in das Jahr 2023 fallen, müssen in der Heizkostenabrechnung auch die Energiepreisbremsen berücksichtigt werden.
Die Preisbremsen galten bis Ende 2023 und die staatlichen Entlastungen auf Brennstoffe wie Gas, Öl oder Pellets muss der Vermieter in der Heizkostenabrechnung an Mieter weitergeben.
Dies sind die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung
Wenn die Abrechnung formelle Fehler aufweist, ist eine eventuelle Nachzahlung nicht fällig. Sie haben das Recht auf eine formell korrekte Abrechnung. Kann Ihr Vermieter Ihnen die korrigierte Abrechnung nicht innerhalb der Abrechnungsfrist zukommen lassen, hat er keinen Anspruch auf die Nachzahlung.
Dazu noch einmal Daniel Engelbarts: „Wenn es sich bei dem Fehler nur um einen Rechenfehler handelt, können Verbraucher diesen selbst korrigieren – und dann den neu errechneten Betrag zahlen. Findet man jedoch inhaltliche Fehler, muss der gesamten Abrechnung widersprochen werden. Anders als bei formellen Fehlern, berechtigen inhaltliche Fehler Sie nicht dazu, eine Nachzahlung zurückzuhalten.”
Ganz wichtig: Ein Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen und innerhalb von 12 Monaten geschehen.
Falsche Nebenkostenabrechnung: Fehler zugunsten des Mieters
Ebenfalls wichtig: Der Paragraf 556 Absatz 3 BGB regelt, dass ein Vermieter, der eine falsche Nebenkostenabrechnung erstellt hat und er sich zugunsten des Mieters verrechnet hat, diese Abrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist, grundsätzlich nicht mehr zu seinen Gunsten korrigieren kann. Eine Nachforderung wäre in diesem Fall nicht mehr möglich.
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