Ein EWE-Shop in Varel
Ein EWE-Shop in Varel (Copyright: EWE AG)

Das Oldenburger Energieversorgungsunternehmen EWE erhöht seine Strom– und Gaspreise in der Grundversorgung im nächsten Jahr. Die teure Nachbeschaffung von Strom und Gas treibe den Preis für alle grundversorgten Kunden in die Höhe, erklärte der EWE-Geschäftsführer Oliver Bolay. Die Nachbeschaffung sei notwendig, weil EWE einen enormen Kundenzuwachs verzeichne.

Eine Begründung des Unternehmens: Im Vergleich zur letzten Preisanpassung im Oktober sei nochmals die Anzahl der Gaskunden in der Grundversorgung stark gestiegen.

Der Grund für die Kundenzuwächse

Immer mehr Kunden aus dem EWE-Heimatmarkt, die zu Wettbewerbern gewechselt waren, kündigten auch in diesem Jahr dort ihre Sonderverträge, die im Vergleich zur EWE-Grundversorgung teurer waren, und wechselten wieder in die EWE-Grundversorgung.

Betroffen sind etwa 331.000 Strom- und 180.000 Gaskunden

Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden Strom ergeben sich Mehrkosten von ca. 360 Euro pro Jahr.

Für Gas betragen die Mehrkosten bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden rund 780 Euro.

Ersatzversorgung bis zum 1. Dezember teurer als Grundversorgung

Kunden und Kundinnen, die aufgrund von Insolvenzen ihrer bisheriger Versorger zu EWE zurückkehren, überführt das Unternehmen nach eigenen Angaben gesetzeskonform zunächst für maximal 3 Monate in die Ersatzversorgung. Der Preis in dieser Ersatzversorgung richtet sich bei EWE  zum 1. Dezember 2022 nach den aktuellen Beschaffungskosten.

Das sollten Sie wissen

Wenn Ihr Energielieferant den Preis erhöhen will, muss er sich an bestimmte Vorgaben halten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieliefervertrags steht grundsätzlich eine Klausel, wie Preise angepasst werden können.

Lieferanten müssen Haushaltskunden spätestens einen Monat bevor die Preisänderung gelten soll, darüber informieren (sonstige Letztverbraucher zwei Wochen vorher).

Die Information muss einfach und verständlich sein. Ihr Lieferant muss Sie über den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Preisänderung informieren. Er muss Sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Bei einer Strom- oder Gaspreiserhöhung können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt ab der schriftlichen Bekanntgabe der Preiserhöhung.

In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.

Ein Wechsel mit remind.me ist kostenlos

Sie sollten die Kündigung und die Beauftragung eines neuen Lieferanten so früh wie möglich vornehmen – nutzen Sie dazu beispielsweise einen Tarifwechselservice wie remind.me.

Weitere aktuelle Themen

Leave a Reply