
Die Strom- und Gaspreise sind in den letzten Monaten enorm gestiegen. Und Verbraucher, die in die Ersatzversorgung gerieten, müssen aktuell ein Vielfaches mehr für Strom und Gas bezahlen als Verbraucher, die in der Grundversorgung sind. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie innerhalb von drei Monaten zu einem anderen Versorger wechseln.
Das bedeutet Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Der örtlichen Grundversorger ist zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Strom und Gas.
Ein weiterer Grund, um in die Ersatzversorgung zu geraten, ist, wenn beispielsweise ein Lieferantenwechsel scheitert. Auch dann springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein. Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt.
Ganz wichtig: Haushaltskunden in der teuren Ersatzversorgung können jederzeit ihren Versorger wechseln – und dies ist auch ratsam, weil die Tarife in der Ersatzversorgung, wie eingangs erwähnt, um ein erhebliches teurer sind.
Schließt man keinen neuen Liefervertrag ab und verbraucht aber weiterhin Energie, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.
Die Ersatzversorgung ist viel teurer
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist es erlaubt, dass der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise als in der Grundversorgung berechnet.
Grundversorger erhalten zudem bald die Möglichkeit, ihre Preise in der Ersatzversorgung an den aktuellen Börsenpreisen auszurichten
Zudem können die Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und 15. eines Monats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Damit ist es Grundversorgern möglich, höhere Beschaffungskosten 1:1 an die Verbraucher weiterzugeben.
Hier einige Beispiele, bei denen die Ersatzversorgung erheblich teurer als die Grundversorgung ist:
Die Stadtwerke Karlsruhe verlangen in der Ersatzversorgung 83,37 Cent/kWh für Strom (Stand: 15. September 2022). Für Gas werden 33,51 Cent/kWh fällig. Aktuell können die Karlsruher Stadtwerke aufgrund vielfältiger aktueller Herausforderungen am Strom- und Gasmarkt ab sofort ausschließlich Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung anbieten.
Die Stadtwerke Solingen verlangen 53,68 Cent/kWh für Strom. Die Augsburger Stadtwerke berechnen 68,24 Cent /kWh für Strom und 34,27 Cent/kWh für Gas.
Ein Hinweis in eigener Sache: Wechseln Sie mit remind.me
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Vertrauen Sie bei einem Anbieterwechsel unseren Tarifexperten – diese haben tagesaktuell alle Tarife im Blick und können zu den aktuell besten Versorgern wechseln.
Auch wenn eine Ersparnis womöglich nicht so hoch ausfällt wie in den letzten Jahren, lohnt es sich stets, seinen Tarif, wann immer es geht, zu optimieren.