
Die Expertenkommission, die der Bundesregierung ein Stufenmodell zur Gaspreisbremse vorgelegt hat, hält es für erforderlich, dass in Deutschland mindestens 20 Prozent Gas eingespart wird. Getreu dem Motto “Wer im Winter weniger heizt, zahlt weniger” – für diesen Winter gilt dies aber noch nicht, denn der Großteil der Entlastung greift erst ab nächstem März 2023.
Zur Erinnerung: Die Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft schlugen ein zweistufiges Modell mit einer Einmalzahlung und einer Gaspreisbremse für Verbraucher und Industrieunternehmen vor.
Die Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag.
Die Gaspreisbremse kommt
Die Experten raten unter anderem, dass der Staat im Dezember die Rechnung einmalig für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt. Zwischen März 2023 und mindestens Ende April 2024 soll dann eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen.
„Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen. Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter,“ so Energieexperte Thorsten Storck.
Die Vorschläge der Experten sehen vor, 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr als Basis festzulegen und hierfür die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde festzulegen.
Für jeden weiteren Gasverbrauch gilt dann der volle Preis, denn nur so kann laut der Expertenkommission ein Sparanreiz erhalten bleiben.
Die Bundesregierung will die Vorschläge rasch prüfen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte bereits an, dass die Pläne wohl “sehr rasch und weitgehend” umgesetzt werden.
Aber: Die Vorschläge der Kommission können durchaus noch verändert werden. Auch handelt es sich bei dem am Montag eingereichten Entwurf bisher nur um einen Zwischenbericht des Gremiums. Der Endbericht, der noch weitere Aspekte umfasst, soll bis Ende Oktober vorliegen.
So viel würden Privathaushalte sparen
Für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 8300 Kilowattstunden pro Jahr würde die Entlastungen rund 680 Euro betragen. Um mehr als 2000 Euro würde ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 25.000 Kilowattstunden entlastet werden.
Die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) Ramona Pop kritisiert, dass es dennoch an einem Sicherheitsnetz für diejenigen fehlt, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können und nennt den Expertenvorschlag “nur eine Minimallösung”.
Auch der Sozialverband VdK fordert eine schnelle Hilfe für arme Menschen. Es sei wichtig, “dass ein Härtefallfonds für Menschen mit kleinen Einkommen und Renten, die sich ihre Heizung nicht mehr leisten können, noch in diesem Jahr eingeführt wird”, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
In eigener Sache

Verbraucher, die eine Kündigung erhalten haben und in der Ersatzversorgung des Grundversorgers gelandet sind, stehen oft vor der Frage, ob sie sich nach einem neuen Tarif umsehen und einen Neuvertrag abschließen sollen.
„Die Gaspreise sind zwar gerade sehr hoch und angesichts der aktuellen Entwicklungen ist auch nicht vorhersehbar, mit welchem Preisanstieg noch zu rechnen ist. Ein Neuvertrag kann daher die bessere Lösung sein,” sagt Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.
„Wir von remind.me sind Wechselexperten und sorgen dafür, dass Verbraucher so wenig wie möglich zu viel für Gas (und auch Strom) zahlen müssen.”