
Eigentümer alter Immobilien mit schlechter Energieeffizienz drohen nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) deutliche Wertverluste. Denn nach dem langen Immobilienboom, in dem die Preise massiv stiegen, hat sich der Markt geändert.
„Ältere Gebäude werden mit Abschlägen gehandelt, es wird mehr differenziert. Lage, Qualität und Energieeffizienz spielen eine größere Rolle“, sagt Immobilienexperte Michael Voigtländer.
Sind alte Häuser also weniger Wert?
Ein älteres Gebäude wird daher mit einem höheren Altersabschlag* versehen. Der Abschlag beträgt durchschnittlich ein Prozent des Wertes pro Nutzungsjahr. Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie ermitteln wollen, wird der Gutachter das Baujahr dieser erfragen, um den Altersabschlag vom Wert abzuziehen.
Es ist aber natürlich möglich, den Altersabschlag auszugleichen, indem Hausbesitzer gezielt ihre Immobilie modernisieren.
Dabei ist es wichtig, welche Sanierungsmaßnahmen einen erhöhten Preis erlauben und dadurch den Wert des Objektes in die Höhe treiben.
Der Altersabschlag mindert den Verkaufspreis zunächst einmal
In Gebäuden, die deutliche Alterungsspuren aufweisen, kann der Abschlag auch höher als durchschnittlich ein Prozent sein. Wenn ein Gebäude zum Beispiel Wasser im Keller oder Schimmel aufweist, wird der Gutachter einen niedrigeren Gesamtpreis vorschlagen.
Je älter eine Immobilie ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie Abnutzungserscheinungen aufweist und somit einen geringeren Marktwert hat als eine neuere Immobilie in vergleichbarem Zustand.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Altersabschlag nur eine von vielen Faktoren ist, die den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Andere Faktoren, wie die Größe und Lage der Immobilie sowie die aktuellen Markttrends, können ebenfalls einen großen Einfluss auf den Immobilienwert haben.
Zur Erinnerung: Nach Plänen der Bundesregierung soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dann müssen etwa Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung eingebaut werden.
Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Übergangsfristen sollen den Austausch erleichtern.
*Der Altersabschlag wird oft als Pauschale angewendet, da er im Rahmen der Wertermittlung einer Immobilie zum Einsatz kommt.
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