
Wer an gas.de denkt, wird sich vielleicht noch an die vielen Verbraucherbeschwerden erinnern, die es Ende 2021 gab. Damals musste gas.de aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise kapitulieren. Für das Unternehmen war es nicht mehr rentabel, in der Anfangsphase der Energiekrise Gas einzukaufen. Die Folge: gas.de kündigte zahlreiche laufende Verträge – ohne Vorwarnung.
Das hat der Bundesnetzagentur nicht gefallen und jetzt hat die Behörde dem Unternehmen sogar die Tätigkeitserlaubnis entzogen.
Es wird keinen Haushaltsstrom mehr von gas.de geben
In Zukunft darf die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH nicht mehr als Energielieferant für Haushaltskunden auftreten. Dazu der Chef der Bundesnetzagentur: „Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Gut zu wissen: Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten – und das bezieht sich nur auf Discounter-Anbieter wie gas.de.
Die Grundlage dieses Tätigkeitsentzugs
Laut dem Paragrafen 5 des Energiewirtschaftsgesetzes ist das Vorgehen exakt so beschrieben. In dessen fünften Absatz heißt es unter anderem, dass die Bundesnetzagentur einem Unternehmen die Tätigkeit untersagen kann, wenn es nicht ausreichend leistungsfähig oder unzuverlässig ist.
Wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen, kann die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte einleiten.
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