
In Deutschland dürfen Haushalte ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen fossile Energieträger beim Heizen somit in den nächsten Jahren schrittweise ersetzt werden. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Der EU dauert dies aber zu lange und will dies bereits ab 2040 verbieten. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten zustimmen – laut einer Expertenaussage sei dies jedoch reine Formsache.
„Die Bundesregierung wird das weitere Gesetzgebungsverfahren abwarten und dann einen möglichen entstehenden Umsetzungsbedarf prüfen“, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Es gibt mehrjährige Übergangsfristen
Während der gesamten Übergangszeit für die Wärmeplanung ist es weiterhin erlaubt, neue Öl- oder Gasheizungen einzubauen. Aber: Sie müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien – wie Biogas oder Wasserstoff – nutzen.
Das sollten Sie wissen
- Personen, die ein Eigenheim besitzen, haben die Freiheit, zu wählen, welche erneuerbaren Energiequellen sie zukünftig für die Heizung nutzen möchten. Entscheidend dabei sind nicht nur die Möglichkeiten zur Umgestaltung und die Anschaffungskosten, sondern auch die Aussicht darauf, ob in der mittelfristigen Zukunft am Wohnort beispielsweise Fernwärmenetze, Biogasnetze oder Wasserstoffnetze entstehen werden.
- Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich ab Mitte 2026 für Großstädte und ab Mitte 2028 für die übrigen Kommunen verfügbar sein. Zu diesem Zeitpunkt sollten Hauseigentümer Klarheit darüber haben, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich um eigene dezentrale Lösungen für eine neue Heizung kümmern sollten, wie zum Beispiel den Einsatz einer Wärmepumpe.
- Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden (das ist der aktuelle Stand).
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