
Die Koalitionsparteien haben sich darauf geeinigt, das Gebäudeenergiegesetz noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag auf die Tagesordnung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die erste Lesung, ein Gesetzesbeschluss erfolgt erst später mit der dritten Lesung. Bis dahin kann das Gesetz inhaltlich noch verändert werden.
Worum es beim Gebäudeenergiegesetz geht
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.
Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen.
Das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden.
Hierzulande solle eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein soll.
Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten.
So sollen ab dem 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen gleichwertig behandelt werden. Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.
Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, sieht der Gesetzentwurf Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor.
Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, wird die Förderung angepasst. Im Rahmen der bewährten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg aufs Erneuerbare Heizen begleitet und die Bürgerinnen und Bürger unterstützt.
Die Bundesregierung plant parallel zur umstrittenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes eine Reform der kommunalen Wärmeplanung.
Alle Verbraucher sollen daraufhin eine wichtige Orientierung an die Hand gegeben werden, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird – oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe oder andere Optionen umrüsten sollten.

Das Aus für die klassischen Öl- und Gasheizungen rückt näher
Von 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden.
Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben, kaputte Heizungen repariert werden.
Warum soll das Gesetz novelliert werden?
Das Gesetz soll einen konkreten Beitrag zur Einsparung fossiler Energie und zum Klimaschutz leisten. Ein weiterer Grund: Der schrittweise Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung kann bestehende Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten verringern.
Welche Alternativen gibt es zu Öl- und Gasheizungen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Heizung auf erneuerbare Energie umzustellen oder zu ergänzen. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Kessel oder Hybridheizungen.
Die Wahl der passenden Alternative hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gebäudetyp, dem Wärmebedarf, dem vorhandenen Platz und dem Budget.
Sind Wärmepumpen eine gute Alternative? Hier erfahren Sie es.
Ein Ratgeberhinweis: Es gibt verschiedene, regionale Fördertöpfe. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet einen Förderrechner online an. Hier erfahren Interessierte, dass es im Juli 2022 so viele Förderanträge für Wärmepumpen beim BAFA wie noch nie eingegangen sind.
Hier gelangen Sie zum Fördergeldrechner der BAFA.
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