Heizungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird überarbeitet (Fotocredit: Adobe Stock)

Die Ampel-Koalition hat beim Heizungsgesetz letzte Hürden aus dem Weg geräumt. Das bedeutet, dass Millionen von Hausbesitzern und Mietern bald Klarheit bekommen, was auf sie in Bezug auf Heizungen in den nächsten Monaten und Jahren zukommt.

Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Weitere Details sind zunächst aber noch unklar.

Der Gesetzentwurf soll jetzt entsprechend geändert werden

In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.

Das neue Heizungsgesetz, Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) genannt, soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden und ab 1. Januar 2024 gelten.

Zur Einnerung: Das Gebäudeenergiegesetz legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.

Das GEG besagt, dass ab diesem Zeitpunkt möglichst jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben wird.

Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden ist eine Übergangsfrist vorgesehen, die nach Angaben aus der Koalition “ab etwa 2028” beginnt.

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