Das Bundeskartellamt hat seinen Sitz in Bonn
Das Bundeskartellamt hat seinen Sitz in Bonn (Credit: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt plant, die Namen der Strom- und Gasversorger zu veröffentlichen, die beim staatlichen Preisdeckel geschummelt haben und zu hohe Preise verlangten – und verlangen. Bereits vor der Einführung der Energiepreisbremsen gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten

Etliche Versorger haben über die Energiepreisbremsen Staatsgeld erhalten und tricksen dennoch dabei – jetzt müssten sie ggf. dem Bundeskartellamt ihre Tarife offenlegen.

Es handelt sich hierbei um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbarer Energien.

Schon im Mai ermittelte das Kartellamt gegen mehrere Gasversorger

Einige Versorger stehen und standen in dem Verdacht, ungerechtfertigt hohe Endkunden-Preise angesetzt zu haben, um so von den Energiepreisbremsen zu profitieren.

Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der bei Erdgas auf 12 Cent gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

Um Energiesparen zu fördern, muss für den Rest der vertraglich festgelegte Preis gezahlt werden. Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat – und damit der Steuerzahler – den Versorgungsunternehmen.

Bereits vor Monaten hat es zwar keinen direkten Generalverdacht gegeben. Aber es wurden seitdem alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung unterzogen.

Und die Auswertung bzw. die Auflistung der Versorger, die hier getrickst haben, könnten jetzt bekannt gegeben werden.

Was den Unternehmen in einem solchen Fall drohen würde: Verstöße werden mit Bußgeldern bestraft und unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssen die Unternehmen natürlich erstatten. Von der Reputation des Unternehmens, das Schaden nehmen wird, ganz zu schweigen.

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