
Wie jeden Monat wird es auch im Dezember Änderungen geben, die viele Bürger in Deutschland betreffen. Neu ist nicht nur die EU-Verordnung, die auch bei Wein- und Sektflaschen eine Nährwert- und Zutatenliste vorschreibt. Was sich alles ändert, weiß remind.me.
Die Strompreisbremsen werden verlängert
Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt – für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Marktpreise sind inzwischen aber so stark gesunken, dass die Deckel für die meisten Haushalte irrelevant sein dürften.

Erhöhtes Bürgergeld wird ausgezahlt
Am 29. Dezember 2023 wird zum ersten Mal das erhöhte Bürgergeld für 2024 ausgezahlt. Hintergrund ist die Bürgergeld-Erhöhung 2024. Der Bürgergeld-Regelsatz wird um 12,2 Prozent angehoben. Für Alleinstehende bedeutet dies eine Erhöhung von 61 Euro.
Der Dezember ist letzter Monat für Nebenkostenabrechnung 2022
Die Nebenkostenabrechnung für Jahr 2022 muss der Vermieter spätestens bis zum 31. Dezember 2023 an die Mieter übermittelt haben. Lässt der Vermieter den Dezember 2023 verstreichen, kann er nichts mehr nachfordern.
Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn tritt am 10. Dezember in Kraft
Ab dem 10. des Monats gilt bei der Deutschen Bahn wieder der Winterfahrplan. Dieser Termin ist bereits lange bekannt, sodass bereits seit dem 11. Oktober gekauft werden konnten. Die Bahn setzt zusätzliche Züge ein. So wird es eine zusätzliche ICE-Linie von Berlin in Richtung Köln geben. Zwischen der Hauptstadt und Hannover fährt damit künftig alle 30 Minuten ein Fernzug.
CO2-Maut für LKW
Ab dem 1. Dezember 2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 sind die 200 Euro.

Autobahn-Jahresvignetten für 2024
Wer seinen Urlaub in Österreich oder der Schweiz verbringt, für den ist diese Änderung im Dezember 2023 interessant. Die Jahresvignette für 2024 kann bereits im Dezember erworben werden.
Für Immobilienbesitzer
Wohnungseigentümer können ab dem 1. Dezember 2023 verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser hat dann einen Sachkundenachweis vorzulegen oder zu belegen, dass er durch entsprechende Ausbildung und Qualifizierung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist.
Neue Versicherungspflicht
Ab dem 23. Dezember müssen Aufsitzrasenmäher, die auf öffentlichen Wegen genutzt werden, gesondert versichert werden. Dies betrifft die Rasenmäher, die Geschwindigkeiten zwischen sechs und 20 Kilometern pro Stunde erreichen. Die Neuregelung gilt nicht für den Einsatz auf privatem Grund.
Der Mindestlohn in der Pflege
Bereits im Mai wurde der Mindestlohn in der Pflege angehoben. Aber im Frühjahr stand bereits fest, dass es im Dezember zu einer erneuten Anhebung kommt. Je nach Qualifikation gibt es für Pflegehilfskräfte 14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 18,25 Euro.
Für Weinliebhaber
Ab dem 8. Dezember werden Informationen auf den Etiketten zu den genauen Zutaten und Nährwerten, wie es bei anderen verpackten Lebensmitteln der Normalfall ist, auch bei Wein- und Sektflaschen Pflicht.
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