Das ändert sich im August 2024
Das ändert sich im August 2024 (Credit: Pixabay)

Auch im kommenden Monat gibt es wieder Änderungen, die viele Verbraucher betreffen werden. Auch im Energiesektor gibt es einige – welche dies sind, weiß remind.me.

So wird unter anderem die Einspeisevergütung für neue Anlagen um ein Prozent gesenkt.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer sich ab dem 1. August für eine Photovoltaikanlage entscheidet und den produzierten Strom ins Netz einspeist, erhält dafür etwas weniger Geld als zuvor.

Bei einer PV-Anlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Vergütungssatz nun 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung

Ab Ende August wird es planmäßig möglich sein, dass auch Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für den Austausch ihrer Heizung bei der Förderbank KfW beantragen können.

Ebenso werden ab diesem Zeitpunkt Wohnungseigentümer in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt sein, wenn sie ihre Wohnungsheizung erneuern möchten.

Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und den Einbau ab. Zusätzlich können auch Kommunen und Unternehmen ab August erste Anträge bei der KfW stellen.

Mehr BAföG für Schüler

Bedürftige Schüler erhalten ab dem neuen Schuljahr (1. August) mehr BAföG. Die Grundbedarfssätze werden um 5 Prozent erhöht, und die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigen um 5,25 Prozent. Für Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, erhöht sich die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Die kürzlich beschlossene BAföG-Erhöhung ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung und ein positives Signal für die Bildungslandschaft in Deutschland. Endlich wird auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die finanziellen Herausforderungen vieler Studierender reagiert.”

Ebenfalls wichtig für Jugendliche

Für junge Menschen, die trotz vielfältiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, gilt ab dem 1. August die sogenannte Ausbildungsgarantie.

Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen ihnen dann als Ultima Ratio eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Das gilt zum Beispiel für junge Leute, die in Regionen leben, in denen es zu wenige Ausbildungsplätze gibt. Dazu erneut Daniel Engelbarts: „Bei Azubi.de gibt es aktuell mehr als 25.000 freie Ausbildungsplätze aus allen Bereichen.”

Das Selbstbestimmungsgesetz

Ab dem 1. August müssen Transpersonen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen möchten, dies mindestens drei Monate im Voraus anmelden.

Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November.

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