Änderungen 2025
remind.me nennt alle Änderungen für 2025, die bereits jetzt feststehen (Credit: Adobe Stock)

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine umfassende Reformagenda verabschiedet, die zahlreiche Änderungen umfasst und sowohl soziale als auch wirtschaftliche Aspekte betrifft. Einige dieser Maßnahmen haben direkte Auswirkungen auf die finanzielle Situation vieler Bürger, denn einiges wird teurer. remind.me zeigt auf, was sich im neuen Jahr alles ändert.

Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter werden zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Erstmals wird die Grenze in den alten und neuen Bundesländern einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat erhöht (zuvor 7.450 Euro in den neuen und 7.550 Euro in den alten Bundesländern).

Änderungen 2025
Rentner können sich auch über eine reguläre Erhöhung ihrer Rente freuen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt ebenfalls. Sie stellt den maximalen Betrag dar, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Für Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, sind keine Beiträge zu zahlen.

Der Steuerfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag soll angehoben werden, um insbesondere niedrige Einkommen zu entlasten. Ziel ist es, die Inflationsbelastung auszugleichen und mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld gesenkt. Zukünftig haben nur Paare und Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet.

Die bisherige Einkommensgrenze lag bei 200.000 Euro. Liegt das Einkommen darüber, besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr.

Das Bürgergeld bleibt unverändert

Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, während für in Partnerschaften lebende Personen jeweils 506 Euro pro Monat vorgesehen sind. Das Bürgergeld, das früher als Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich als „Hartz IV“ bekannt war, dient als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig durch Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Die elektronische Patientenakte wird für alle gesetzlich Versicherten eingeführt

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Sie soll die bisherige Papierflut ersetzen und Patientendaten digital bündeln, um Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser zu vernetzen.

So erhalten sie schnelleren Zugriff auf relevante Informationen. Auch Wissenschaft und Forschung können leichter auf die Daten zugreifen. Zunächst wird die ePA in zwei Modellregionen getestet, bevor sie ab März 2025 deutschlandweit verfügbar ist.

Amalgam-Füllungen beim Zahnarzt werden abgeschafft

Ab dem 1. Januar 2025 soll in der EU Amalgam (umgangssprachlich auch „Plombe“ genannt) nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden, um eine Umweltbelastung durch Quecksilber zu verhindern. Stattdessen werden als Kassenleistung “selbstadhäsive Materialien” angeboten – Kunststofffüllungen, die in mehreren Schichten ohne zusätzliches Klebemittel eingesetzt werden.

Postzustellung dauert länger und wird teurer

Daniel Engelbarts ist Verbraucherexperte
Daniel Engelbarts von remind.me

95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen.  Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent). Auch andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) werden teurer.

„Verbraucher müssen im kommenden Jahr ihre Pakete nicht mehr an entfernten Orten abholen. Sendungen dürfen künftig nur noch in der unmittelbaren Nachbarschaft oder am nächstgelegenen Ort abgegeben werden, wenn eine Zustellung nicht möglich ist”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Das Deutschlandticket kostet 58 Euro

Ab dem 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat statt bisher 49 Euro. Es bleibt weiterhin bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland, einschließlich Bussen, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzügen (RE und RB).

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Alle Personen, die 1971 oder später geboren wurden und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr, nicht das Geburtsjahr. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Gesetz stärkt Barrierefreiheit ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören unter anderem Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten, bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen sowie Personenbeförderungsdienste. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Das EU-einheitliche Ladekabel kommt

Ab 2025 ist Schluss mit dem Kabelsalat: Eine neue EU-Richtlinie macht USB-C zum verbindlichen Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte. Für Laptops kommt das einheitliche Kabel erst 2026.

Dazu nochmals Daniel Engelbarts: „Dies ist endlich ein Schritt in Richtung weniger Elektroschrott und mehr Übersicht im Ladechaos – und das Beste: Wir benötigen nur noch ein Kabel für alle Geräte!”

Internet zu langsam: Kunden können Rechnung kürzen

Ab Januar 2025 haben Kunden die Möglichkeit, ihre Rechnung zu kürzen, wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit zu Hause nicht erreicht wird. Zudem soll ein Sonderkündigungsrecht gelten.
Die Bundesnetzagentur hat dafür klare Vorgaben und ein Mess-Tool entwickelt, um eine zu langsame Festnetz-Internetverbindung nachweisen zu können. Eine ähnliche Regelung wird auch im Mobilfunkbereich eingeführt, jedoch erst im Laufe des Frühjahrs 2025.

Neue Regelung für Plastikverpackungen

Ab 2025 tritt eine neue EU-Vorschrift für Plastikverpackungen in Kraft, welche die Verwendung des Weichmachers Bisphenol A in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt verbietet. Das EU-Gesetz soll so die Gesundheit der Verbraucher schützen.

Änderungen 2025: Neue Grenzwerte für Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab dem 31. Dezember 2024 die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten. Maximal erlaubt sind vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas. Ob die Feuerstätte die neuen Werte erfüllt, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden, der auch über mögliche Ausnahmen informiert.

CO2-Preis steigt – Tanken und Heizen wird teurer

Ab Januar 2025 wird der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Dies führt zu höheren Preisen für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl. Ziel des CO2-Preises ist es, den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Stromkosten
Ab 2025 wird die Stromumlage um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde angehoben

Einführung dynamischer Stromtarife

Ab dem 1. Januar 2025 sind Stromanbieter verpflichtet, Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anzubieten. Bei diesen Tarifen richtet sich der Arbeitspreis nach dem Börsenpreis für Strom und kann sich stündlich ändern (lesen Sie hier mehr zum Thema).

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