Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse ist da – aber es gibt noch weitere Änderungen in diesem Monat (Fotocredit: AdobeStock_536729630)

Ab dem 1. März tritt die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse in Kraft. Sie gilt rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Dadurch sollen Privathaushalte sowie Unternehmen von den stark angestiegenen Energiekosten entlastet werden. Es gibt aber noch weitere Änderungen im März 2023 – remind.me nennt sie.

Die Preisbremsen für Strom und Gas

Im Rahmen der Strompreisbremse wird der Strompreis für Privathaushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs.

Für Gaskunden wird ebenfalls ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.

Ab dem 15. März 2023 können Studierende einen Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Für die Identifizierung auf der digitalen Plattform benötigen Berechtigte ein sogenanntes BundID-Konto.

Studierende können sich jetzt anmelden, um die Energiepauschale zu erhalten
Studierende werden Mitte des Monats die Energiepauschale erhalten (Fotocredit: Pixabay)

Weitere Änderungen, die ab März gelten

Die Corona-Testverordnung ist ausgelaufen. Das bedeutet, dass es ab 1. März 2023 keine Zulassung mehr für das Betreiben von PCR-Teststellen gibt.

Die EU-Ökoverordnung wird ausgeweitet. Sie reguliert unter anderem den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte. Hierunter fallen ab März auch Geräte der Premiumklasse, wie 8K-Fernseher, aber auch sogenannte OLED-TVs.

Für einige Geräte wird es also dunkel, denn bis zum 1. März noch nicht in Verkehr gebrachte TV-Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden.

Masken- und Testpflicht für Beschäftigte fällt weg. Bereits am 1. März, und damit rund einen Monat früher als geplant, müssen sich Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Pflegeeinrichtungen nicht mehr auf das Coronavirus testen.

Der Tech-Gigant Microsoft stellt seine Social-VR-Plattform AltspaceVR ein. Den letzten Akt vollzieht die Firma am 10. März 2023.

Krombacher erhöht Bierpreise – und ebenso seine Preise für nichtalkoholische Getränke wie Vitamalz, Orangina und die ganze Schweppes-Palette.

Aldi Süd stellt Prospekte ein – der Discounter verzichtet zugunsten seines digitalen Angebots auf die Verschwendung von Papier.

Ab dem 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Diese Regel trifft auch auf Krankenfahrstühle, Quads sowie E-Bikes zu, die mit Motor schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. Die neuen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

„Dash Replenishment“ von amazon endet am 31. März. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Funktion nicht mehr verfügbar ist. Sie bekommt lediglich einen „neuen“ Namen: Alexa. Wer die automatische Nachbestellung mit einem kompatiblen Gerät weiter nutzen möchte, muss dieses mit Amazon Alexa verbinden.

Es gibt eine neue Zugverbindung zwischen Berlin und Warschau, sodass die Zahl der täglichen Hin- und Rückfahrten auf 6 erhöht wird.

Und auch die Zeit wird wieder auf die Sommerzeit umgestellt, und zwar in der Nacht vom 25. auf den 26. März. Das heißt, dass um zwei Uhr morgens der Zeiger eine Stunde weiter auf drei Uhr springt. Für die Menschen bedeutet das eine Stunde weniger Schlaf.

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