
Im kommenden Jahr werden viele Reformen greifen, die die deutsche Regierung im Laufe des Jahres 2022 auf den Weg gebracht hat. remind.me stellt diese einmal kurz für Sie dar.
Beginnen wir mit der Reform von Hartzv IV. Unter der Leitung von Peter Hartz war dies eine erarbeitete Reform der arbeitsmarktbezogenen Sozialgesetze. Hartz IV war der umgangssprachliche Begriff für das Arbeitslosengeld II, das ein würdevolles Leben garantieren sollte.
Aus Hartzv IV wird das Bürgergeld
Im Unterschied zu Hartz IV werden die Bezüge für Leistungsempfänger:innen steigen. In der Grundsicherung steigen sie um mehr als 50 Euro. Das bedeutet, dass alleinstehende Bürgergeldbezieher künftig 502 Euro erhalten. Ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 902 Euro.
Eine wichtige Frage, die sich viele Bürger:innen stellen: Wer zahlt die Miete bei Bürgergeld? Diese wird, genau wie bei Hartz IV, auch beim Bürgergeld übernommen. Einzig die sogenannte Angemessenheit der Wohnungsgröße spielt mit Inkrafttreten des Bürgergeldes in den ersten zwei Jahren des Bezugs keine Rolle mehr.

Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt beim Erhalt des Bürgergeldes unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Übrigens: Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen Bürger:innen keine neuen Anträge stellen.
- Bürgergeld können zudem auch Menschen beantragen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie erhalten dann nicht das komplette Bürgergeld, sondern eine ergänzende Unterstützung.
- Anders als bei Hartz IV sollen die Jobcenter sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Eine Hoffnung ist, dass besser als bisher die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen soll.
- Leistungen können gekürzt werden, wenn jemand eine zumutbare Stelle nicht annimmt oder Termine im Jobcenter verpasst.
Fazit: Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält das neue Bürgergeld.
Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro aufgestockt
Mehr Haushalte sollen ab dem kommenden Jahr mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden. Aktuell gibt es laut Daten in Deutschland rund 600.000 Wohngeld-Haushalte. In 2023 sollen bis zu 1,4 Millionen weitere hinzukommen.
Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes (damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich).
Das Kindergeld wird in 2023 erhöht
Eltern erhalten mehr Kindergeld, denn es wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.
Auch Rentner:innen können in 2023 voraussichtlich mit mehr Geld rechnen
Im Juli 2023 sollen in Westdeutschland die Renten um rund 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind noch nicht final, die Regierung verspricht, eine klare Aussage im kommenden Frühjahr treffen zu können.
Wer zu Hause arbeitet, kann eine höhere Homeoffice-Pauschale ansetzen
Ab 2023 kann eine bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden.
Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert von der Erhöhung, die rund 400 Euro im Vergleich zu den Vorjahren beträgt.
Bei Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze
Künftig können Arbeitnehmer:innen dieser Gruppe 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Grundfreibetrag steigt um 561 Euro
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro – dies sind um 561 Euro mehr als in 2022. Der Grundfreibetrag dient einzig der Absicherung des Existenzminimums und ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen.
Ebenfalls eine Neuerung in 2023: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.
Dies bedeutet, dass jeder weitere Euro, der bei den rund 4 Millionen Bürgern in Deutschland über der Grenze von 62.810 Euro liegt, zu 42 % versteuert wird. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.
Die Krankenkassenbeiträge steigen um 0,3 Prozent
Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Die Strom- und Gaspreisbremsen sollen Verbraucher:innen finanziell entlasten
Seit Wochen berichten wir über die kommenden Preisbremsen – in 2023 sollen sie endlich umgesetzt werden, um Millionen Haushalte in Deutschland zu entlasten.
Gasverbraucher sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Bei Strom beträgt der gedeckelte Betrag 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Klimaabgabe fürs Heizen
Mieter sollen die Klimaabgabe bei den Heizkosten in den meisten Fällen künftig nicht mehr alleine zahlen. Denn der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen dem Mieter und dem Vermieter aufgeteilt.
Das bedeutet: Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter zahlen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständig selbst tragen.

Ein Hinweis von Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: „In welche Stufe Ihre Mietwohnung fällt, sollten Sie in den nächsten Tagen erfahren, denn dann erhalten Millionen Mieter ihre Nebenkostenabrechnung. Auf dieser wird die Stufe angegeben sein – und auch hoffentlich unkompliziert zu erfassen sein.”
Das 49-Euro-Ticket kommt nicht zum 1. Januar 2023
Da das 9-Euro-Ticket in den Monat Juni bis September gut bei Verbraucher:innen ankam, gibt es ein Folgeticket. Es wird ein 49-Euro-Ticket, das die Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr deutschlandweit gewährleisten soll. Wann das Ticket erhältlich sein wird, steht noch nicht ganz fest. Kenner sprechen von einem Start im März oder April 2023.
Das ändert sich ebenfalls in 2023
Wer im kommenden Jahr in ein Restaurant oder Café geht, wird künftig sein Getränk-to-go in einem Mehrwegbecher erhalten.
Schlechte Nachrichten für alle Raucher:innen: Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen erneut um durchschnittlich 18 Cent.