Es gibt im ersten Monat des neuen Jahres viele Änderungen (Credit: Adobe Stock)

Das neue Jahr startet mit einigen Änderungen, die viele Verbraucher betreffen. Besonders beim Einkaufen müssen Verbraucher im neuen Jahr mit einigen Umstellungen rechnen. Los geht es bereits ab dem 1. Januar 2024, denn ab diesem Tag werden für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, Pfand berechnet – in Höhe von 25 Cent. Welche weiteren Änderungen kommen, weiß remind.me.

Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz

Die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Werden neue Heizungen eingebaut, muss deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.

Das neue Heizungsgesetz kommt
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Zur Erinnerung: Als erneuerbare Energien gelten Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Ab Januar wird Erdgas teurer

Mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuert sich auch Erdgas. Ein Musterhaushalt, der rund 15.000 kWh Gas verbraucht, muss ca. 120 Euro im Jahr 2024 mehr bezahlen.

Wärmepumpen

Ab 1. Januar 2024 dürfen Stromnetzbetreiber den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken (wir berichteten), wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Die Bundesnetzagentur gibt aber Entwarnung: “Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.”

Das Bürgergeld

Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze des Bürgergeldes. Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 563 Euro im Monat. Dies ist eine Erhöhung von 61 Euro gegenüber dem bisherigen Satz. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es statt vormals 420 Euro dann 471.

Das E-Rezept wird verpflichtend

Das E-Rezept wird zum Standard und ab dem 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend etabliert. Ärztinnen und Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Zudem müssen ab dem 1. Januar 2024 Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zur Verfügung stellen.

Erhöhung der Kinderkrankentage

Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren 2024 und 2025 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch entsprechend von 20 auf 30 Tage. Dies gilt ab 1. Januar 2024.

Eigenanteile in der Pflege

Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden ab 1. Januar 2024 noch stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen.

Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Gebäudereiniger & Co. erhalten mehr Geld

Der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk sieht Erhöhungen zum 1. Januar 2024 vor. In der Lohngruppe 1 steigt der Mindestlohn auf 13,50 Euro, in der Lohngruppe 6 auf 16,70 Euro. Auch der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk steigt zum 1. Januar auf 14,50 Euro pro Stunde

Am 1. Januar 2024 wird der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben (ein Jahr später dann auf 12,82 Euro).

Geldwäschegesetz

Wer mit Gold, Edelsteine oder teuren Antiquitäten handelt, kann den Verdacht der Geldwäsche auf sich ziehen. Das Geldwäschegesetz (GwG) soll das verhindern. Dafür müssen sich bis zum 1. Januar 2024 alle zur Geldwäscheprävention verpflichteten Unternehmen in einem Meldeportal registrieren.

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