
Verbraucher in Deutschland und die Industrie erhalten wichtige Entlastungen, denn der Bundestag hat heute sowohl die Gaspreis- als auch die Strompreisbremse gebilligt. Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und greifen ab März des kommenden Jahres. Bürger und Unternehmen werden aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet, indem im März die Vergünstigungen für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.
So viel Ersparnis bringen die Preisbremsen.
Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten – so soll ein Sparanreiz erhalten bleiben.
Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
Strompreisbremse für Haushalte und Unternehmen
Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern.
Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs.