
Wie jetzt bekannt wurde, plant die Bundesregierung eine Art “Klimabonus” für alle Bürger hierzulande, die ihre Öl- und Gasheizungen austauschen müssen. Über die Höhe der Fördersumme wurde noch nichts bekannt – dieser soll aber aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.
Finanzminister Lindner (FDP) fordert in der Erklärung eine „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit.
Zur Erinnerung: Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.
Falls der jetzige Entwurf in Kraft tritt, gilt generell
Kein Eigenheimbesitzer oder Vermieter muss seine funktionierende Heizung ausbauen. Wenn die Öl- oder Gasheizung noch ordnungsgemäß läuft, kann sie weiterhin betrieben werden.
Auch Reparaturen sind möglich. Ist die Heizung also nur defekt und kann repariert werden, darf sie weiterhin laufen.
Die 65-Prozent-Vorgabe gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind und eine neue Heizung einbauen lassen. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte:
„Sobald eine Heizung 30 Jahre in Betrieb ist, sind viele Immobilienbesitzer zur Modernisierung verpflichtet. Diese Regelung ist aber nicht neu, sie besteht schon lange.”
Ist eine Wärmepumpe die Alternative?
Vielen Politikern und Experten geht die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes einseitig in Richtung Wärmepumpe.
Das Heizen mit Holz und Wasserstoff werde faktisch verboten. Gleichzeitig könnten die Energieversorger die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen.
Wer mehr über Wärmepumpen erfahren will und welche Kosten auf Hausbesitzer zukommen könnten, erfahren Sie hier.
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