
Viele Energieversorger hierzulande senken ihre Preise für Strom und Gas. Anders ist es in Bremen und Bremerhaven. Hier werden die Kunden des Unternehmens ab dem 1. Januar mehr Geld für ihre Energie zahlen müssen. Wie das Unternehmen diesen Schritt begründet und was Verbraucher jetzt tun sollten, erfahren alle Verbraucher in diesem Artikel.
Die neuen, höheren Preise bleiben aber weiterhin unterhalb der sogenannten staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas, die bei 40 Cent/kWh bzw. 12 Cent/kWh liegen.
Staatliche Erhöhungen werden an Kunden weitergegeben
Das Unternehmen begründet seine Preiserhöhungen, dass die wieder günstigeren Beschaffungskosten nicht niedrig genug seien, um die sehr viel höheren der letzten Monate soweit auszugleichen, damit das Unternehmen seine aktuellen Preise weiter stabil halten kann. Dies ließ Alexander Kmita, Geschäftsführer SWB Vertrieb, verlauten.
Geändert hätten sich zudem die Netznutzungsentgelte und der Block der staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen. „Im Saldo ergeben sich daraus Erhöhungen, die wir an unsere Kunden weitergeben“, sagt Kmita
Im Tarif SWB basis steigt der Verbrauchspreis für Strom zum 1. Januar von 34,84 auf 35,21 Cent/kWh an, der monatliche Grundpreis von 9,27 auf 10,02 Euro.

Für einen Musterhausgalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauchsmenge von 4.000 kWh würden die jährlichen Stromkosten dadurch um etwa 32,64 Euro steigen
Im Tarif SWB Erdgas spar L hebt SWB den Preis pro kWh von 9,68 auf 11,12 Cent sowie den monatlichen Grundpreis von 13,32 Euro auf 13,86 Euro an.
Für einen Musterhaushalt mit einer durchschnittlichen Jahresverbrauchsmenge von 36.000 kWh würden die jährlichen Erdgaskosten dadurch um etwa 39 Euro steigen.
Wieso steigen die Preise, wenn doch andere Unternehmen ihre Preise senken?
Das Unternehmen erhöht sein vergleichsweise günstiges Niveau der letzten zwei Jahre, während andere Anbieter ihr sehr hohes Niveau senken.
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Verbraucher, die eine Vertragsveränderung erhalten (sei es eine Preiserhöhung wie in diesem Fall oder bei einer Preissenkung), können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Sollte die Preiserhöhung rechtzeitig angekündigt werden und damit rechtens sein, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.”
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