
Verbraucher, die mit ihrem Energieversorger über angekündigte Preissteigerungen oder falsche Zählerstände streiten, können sich Hilfe bei der Schlichtungsstelle Energie suchen. Das haben im Krisenjahr 2022 mehr als 18.000 Verbraucher in Anspruch genommen. 2021 waren es nur 7700 Anträge.
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen – und unabhängig. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.
Aus diesen Gründen wurde die Schlichtungsstelle Energie beansprucht
- Mehr als 3500 Anträge wurden wegen einer „Beanstandete Preiserhöhung“ – gestellt – im Vorjahr waren es gerade mal etwas mehr als 1100.
- Rund 1600 Mal ging es im vergangenen Jahr um Sonderkündigungen wegen Preiserhöhungen – zum Vergleich: in 2021 waren es 301
- Über krisenunabhängige Themen (dazu gehören beispielsweise Zählerstände und Zählerdefekte) wurde in den beiden Vergleichsjahren ähnlich oft gestritten. Bis zu 1200 Anfragen hat es zu diesen Themen gegeben
Die Beschwerden beziehen sich oft auf nur wenige Unternehmen. Allein rund 8000 Anträge aus 2022 betrafen vier Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen.
Die Energieversorgung privater Verbraucher in Deutschland ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Seit dem 04. August 2011 können sich Verbraucher gemäß §§ 111a und b EnWG nach einer erfolglosen Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.

Ein Hinweis von Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte:
„Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich ebenfalls bei der Schlichtungsstelle zu melden, sollten Sie bedenken, dass Sie zunächst Ihr Anliegen bei Ihrem Energielieferanten oder Netzbetreiber vortragen müssen. Die Beschwerde ist übrigens an keine bestimmte Form gebunden, das heißt, es reicht, wenn Sie sich per E-Mail, telefonisch oder mündlich im Kundencenter melden.”
Sollten Sie einen Schlichtungsantrag stellen wollen, können Sie dies hier tun.
Ein Hinweis: Betrifft Ihre Beschwerde sowohl die Versorgung mit Strom als auch mit Erdgas, müssen zwei getrennte Anträge an die Schlichtungsstelle geschickt werden.
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