
In den nächsten Jahren werden alle analogen Stromzähler durch intelligente Messsystems, den sogenannten Smart Meter, abgelöst. Viele Verbraucher zeigen sich aber verunsichert, weil sie nicht wissen, ab wann dies auch für sie gilt. remind.me klärt auf.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Verbraucher, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, ein Smart Meter einzubauen und dies auch nicht freiwillig tun wollen, müssen spätestens bis 2032 mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet sein.”
Diese Fristen gelten
Das Gesetz hat einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter festgelegt. So gilt:
- ab 2025 sind alle Verbraucher, die von 6000 bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, verpflichtet, einen Smart Metern einzubauen.
- Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden, wie beispielsweise Betreiber großer Flächen-PV-Anlagen, müssen ab 2028 einen Smart Meter nutzen.
- für die meisten privaten Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6000 Kilowattstunden bleiben Smart Meter auch nach 2024 optional.
In diesen Fällen entscheidet der Messstellenbetreiber, ob ein Smart Meter installiert wird. Alternativ können Verbraucher den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen.
Laut Messstellenbetriebsgesetz (hier nachzulesen) sind die Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, an ihre Kunden heranzutreten, den Zählertausch anzukündigen und anschließend durchzuführen. Übrigens: Der Messstellenbetreiber kann von Verbrauchern selbst ausgewählt werden.
Das sollten Sie wissen
- Besitzer von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von sieben Kilowatt-Peak (kWp) oder mehr sind gesetzlich verpflichtet, einen Smart Meter installieren zu lassen.
- Für Anlagen mit weniger als sieben Kilowatt (kW) installierter Leistung, etwa Balkonkraftwerke, wird kein Smart Meter benötigt.
Wer ist der jeweilige Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist eine wichtige Säule der lokalen Energieversorgung. Er ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb, die Ablesung und die Wartung von Messgeräten im Haushalt, einschließlich Strom- und Gaszählern.
In den meisten Fällen übernimmt jedoch der örtliche Netzbetreiber diese Aufgaben ebenfalls. Dazu nochmals Daniel Engelbarts: „Wenn Sie wissen möchten, wer Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber ist, schauen Sie auf Ihre Stromrechnung. Dort finden Sie die Registrierungsnummer Ihres zuständigen Messstellenbetreibers. Alternativ können Sie auch Ihren Netzbetreiber anrufen, um diese Information zu erhalten.”
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