
Im Februar 2025 treten wieder einige Neuerungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Und wie jeden Monat stellen wir auch dieses Mal all diese Neuerungen im Überblick vor.
Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden angehoben: Sie steigen ab Februar um 5,5 Prozent. Diese Anpassung ist Teil einer umfassenden Lohnanpassung, die insgesamt eine durchschnittliche Erhöhung von rund 11 Prozent für die betroffenen Angestellten bedeutet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt
Nach dem vorzeitigem Aus der letzten Regierung stehen am 23. Februar Neuwahlen an. Zukünftig wird die Anzahl der Sitze im Bundestag auf maximal 630 begrenzt. Dies hat zur Folge, dass die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. In der Vergangenheit führten diese Mandate dazu, dass der Bundestag deutlich mehr Sitze umfasste, als ursprünglich vorgesehen.
Wer HD-Fernsehen nutzt, muss sich auf höhere Kosten einstellen
Die Gebühren für HD-Plus-Abonnements werden ab Februar 2025 um 15 Prozent angehoben. Diese Preissteigerung betrifft zahlreiche Haushalte, die Wert auf hochauflösendes Fernsehen legen.
Einige KI-Systeme sind ab dem 2. Februar in der EU verboten
Verboten sind demnach KI-Anwendungen, die gegen die Grundrechte von Menschen verstoßen oder sie manipulieren könnten. Dazu gehören beispielsweise KI-Systeme, die soziale Benachteiligungen wie das Alter, Armut oder Behinderungen ausnutzen.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt
Eine Anpassung steht den Besitzern von Solaranlagen bevor. Die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, wird für neue Anlagen künftig halbjährlich um jeweils ein Prozent gesenkt.
Die nächste Reduzierung tritt am 1. Februar in Kraft. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten demnach weniger Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Diese Maßnahme kann insbesondere Auswirkungen auf die Rentabilität neuer Photovoltaikanlagen haben und sollte bei der Planung von Investitionen in Solarenergie berücksichtigt werden.”
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