
In wenigen Tagen beginnt das neue Jahr, das viele Änderungen zu bieten hat, die eine Vielzahl der Verbraucher in Deutschland betreffen werden. Unter anderem gilt ab dem 1. Januar das neue Heizungsgesetz. Viele Verbraucher fragen sich jetzt, ob alte Gas- oder Ölheizungen überhaupt noch erlaubt sind. remind.me klärt auf.
Eigentlich hatte die deutsche Regierung vor vielen Monaten geplant, ab 2024 keine neuen Heizungen mehr zu erlauben, die ausschließlich mit Erdgas oder Öl betrieben werden. Das hätte viele Hausbesitzer in Not gebracht. Gut, dass die Politiker sich darauf einigten, dass fossil betriebene Kessel noch einige Jahre länger betrieben werden dürfen.
Auch wenn die Pflicht zum Tausch alter Öl- und Gasheizungen noch nicht kommt, klimafreundliches Heizen bleibt ein politisches Ziel. Möglichst viele sollen von Gas- und Ölheizungen zum Beispiel auf Wärmepumpen umsteigen. Gemäß dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Über kurz oder lang werden viele Eigentümer von fossilen Brennstoffen Abschied nehmen müssen
Was bedeutet das alles aktuell für Eigentümer? Die Antwort ist einfach, denn wer jetzt noch sein Haus oder seine Wohnung mit einer Öl- oder Gasheizung wärmen will, kann dies weiterhin tun und sich eine Heizung, die mit fossilen Brennstofen betrieben wird, einbauen.
„Wenn die Heizung eines Bestandsgebäudes ab Anfang Januar 2024 irreparabel kaputtgeht, kann man sich grundsätzlich weiter einen Öl- oder Gaskessel einbauen lassen“, so der Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Diese Übergangszeit dauert in größeren Städten bis 2026, in kleineren bis 2028.“
Das sollten Sie wissen

„Der Einsatz einer Wärmepumpe macht keinen Sinn, wenn eine schlechte Gebäudedämmung im Altbau besteht. Zudem sind die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe deutlich höher als bei einer Gas- oder Ölheizung. Während die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe ca. 20.000 bis 35.000 Euro kostet, kosten Gasheizungen nur 8.000 bis 10.000 Euro,” so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.
Trotz Förderungen bevorzugen viele Deutsche andere Heizsysteme
In Zeiten erhöhter Energiekosten, kann es finanziell lukrativer sein, auf Wärmepumpe umzusteigen. Das fördert der Staat übrigens mit Zuschüssen.
Doch laut einer Statista-Umfrage sind 58 Prozent der Menschen hierzulande gegen den Kauf einer Wärmepumpe. Stattdessen installierten zehn Prozent der Befragten mehr eine Solaranlage auf dem Dach.
Bei einem Heizungstausch in einem Bestands-Wohngebäude ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) maßgeblich. Hierbei geht es dann immer um den Austausch einer fossil betriebenen Heizung gegen eine klimafreundlichere Heizungsart.
Die aktuellen Fördersätze auf einen Blick
- Austausch gegen eine Wärmepumpe: Hier gibt es einen sogenannten Standard-Zuschuss in Höhe von 25 Prozent; der Heizungstauschbonus beim Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung beträgt 10 Prozent; der Wärmepumpenbonus bei Erschließen bestimmter Umweltenergien beträgt 5 Prozent. Wichtig: Die maximale Fördersumme beträgt somit 40 Prozent.
- Austausch gegen Anschluss an ein Wärmenetz: Hier beträgt der Standard-Zuschuss 30 Prozent; Heizungstauschbonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung 10 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 40 Prozent.
- Austausch gegen Biomasseheizung: Der Standard-Zuschuss beträgt 10 Prozent; Heizungstauschbonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung 10 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Prozent.
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