
Wussten Sie, dass viele Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen, beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen? Das gilt nicht nur für Wärmepumpen oder Wallboxen, sondern auch für größere elektrische Heizungen. Eine solche Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Netzstabilität zu gewährleisten und bei Störungen schnell reagieren zu können. remind.me erklärt Ihnen, welche Geräte genau meldepflichtig sind.
Es gibt eine einfache Regel, die besagt, welche Geräte anmeldepflichtig sind. Alle Geräte zum Aufladen, Heizen oder Kühlen sind meldepflichtig – es sei denn, sie lassen sich an die Steckdose anschließen, wie ein Ladegerät für den Akku eines E-Bikes oder ein Standard-Heizlüfter.
Das bedeutet, dass diese Geräte beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen:
- Wärmepumpen
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher
- Ladesäulen bzw. Wallboxen für Elektroautos ab einer Leistung von 3,6 kW
- Große Elektroheizungen (dazu gehörten beispielsweise Nachtspeicherheizungen)
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Einige Geräte müssen nicht nur angemeldet, sondern auch genehmigt werden, wenn sie eine gewisse Leistung überschreiten.” Dazu gehören u. a.
- Wallboxen über 11 kW (Netzbetreiber kann den Betrieb verweigern oder einschränken)
- PV-Anlagen über 30 kWp (sie müssen im Marktstammdatenregister gemeldet werden, mehr Infos dazu gibt es bei der Bundesnetzagentur)
- Saunaöfen über 11 kW benötigen oft eine Genehmigung, da sie hohe Netzlasten erzeugen können.
Darum ist eine Anmeldung von stromintensiven Geräten wichtig
Damit die Stromnetze effizient betrieben werden können, ist die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte für jeden Netzbetreiber von großer Bedeutung.
Nur wenn sie genau weiß, wo sich größere Verbraucher befinden und mit welchen Leistungen sie arbeiten, lässt sich die Versorgungssicherheit auf gewohnt hohem Niveau aufrechterhalten.
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